Balkonkraftwerk steuerfrei in Deutschland – So nutzen Sie gesetzliche Vorteile richtig

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Balkonkraftwerk steuerfrei in Deutschland – So nutzen Sie gesetzliche Vorteile richtig
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Für viele Haus- oder Wohnungsbewohner ist ein Balkonkraftwerk steuerfrei betreibbar eine sehr willkommene Nachricht. Denn seit 2023 hat die deutsche Bundesregierung Mini-Photovoltaikanlagen für Privatpersonen massiv erleichtert: Ob Sie Eigentümer eines Einfamilienhauses sind oder eine Mietwohnung mit Südbalkon haben – mit einem Balkonkraftwerk senken Sie aktiv Ihre Stromkosten und können gleichzeitig von staatlichen steuerlichen Befreiungen profitieren.
Angesichts steigender Strompreise und wachsendem Interesse an Eigenstromgewinnung wird das Thema schneller zur Realität: eine persönliche Energiewende auf dem Balkon. Und dabei spielt die Frage eine große Rolle: Ist ein Balkonkraftwerk tatsächlich steuerfrei, und wie sieht es mit der Mehrwertsteuer aus? In diesem Beitrag erläutern wir die geltende Rechtslage in Deutschland verständlich und bieten klare Handlungsempfehlungen.

 

Geltende Rechtslage in Deutschland

Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich für Betreiber von Balkonkraftwerken in Deutschland, die ihre Anlage privat nutzen – nicht gewerblich.

Einkommensteuer

Laut § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaik-Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 30 kW Peak (kWp) auf einem Wohngebäude seit dem Jahressteuergesetz 2022 steuerfrei.
→ Für typische Balkonkraftwerke mit 300 – 800 W liegen Sie damit weit unter dieser Grenze.
→ Das heißt: Keine Einkommensteuer, keine Gewerbesteuer, keine Abschreibungspflichten (sofern rein privat genutzt).

Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung, den Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich Stromspeicher, sofern auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert, ein Null-Steuersatz (0 %) gemäß § 12 Abs. 3 UStG.
 → Für private Käufer eines Balkonkraftwerks bedeutet das: Keine Mehrwertsteuer (19 %) mehr auf den Kaufpreis.
 → Voraussetzung: Die Rechnung muss den Hinweis „Steuersatz 0 % gemäß § 12 Abs. 3 UStG (Lieferung einer Photovoltaikanlage)“ enthalten. 

Steuerfrei ist gesetzlich vorgesehen

In der Praxis bedeutet dies: Ein Balkonkraftwerk steuerfrei zu betreiben, ist in Deutschland kein Trick, sondern Ausdruck der nationalen Energiewende. Die Kombination aus Einkommensteuer-Befreiung und Mehrwertsteuer-Nullsatz macht die Anschaffung besonders attraktiv. Diese Vorteile gelten, wenn Sie Ihre Anlage privat nutzen und die Voraussetzungen erfüllen.

 

So wenden Sie die Steuerfreiheit in der Praxis richtig an

Damit Sie die oben beschriebenen Vorteile wirklich nutzen können, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

Beim Kauf

● Kaufen Sie Ihre Anlage bei einem Anbieter, der den 0 %-Mehrwertsteuersatz korrekt anwendet. Nutzen Sie möglichst deutschen Anbieter bzw. solche mit Rechnung aus Deutschland. (Beispiel: Hersteller, deutsche Shops.)

● Prüfen Sie die Rechnung: Es darf keine ausgewiesene Mehrwertsteuer enthalten sein, sondern der Hinweis auf § 12 Abs. 3 UStG muss festgehalten sein.

● Bewahren Sie den Kaufbeleg gut auf – für den Fall, dass das Finanzamt oder der Netzbetreiber Nachweise verlangt.

Registrierung & Anmeldung

● Melden Sie Ihre Anlage bei Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme.

● Informieren Sie Ihren Netzbetreiber formlos – bei vielen Mini-Anlagen reicht eine kurze Mitteilung.
Nach erfolgter Anmeldung gilt Ihr Balkonkraftwerk als ordnungsgemäß betrieben und kann steuerfrei genutzt werden.

Steuererklärung & Buchführung

● Wenn Sie private Eigenverbrauchs-Photovoltaik betreiben und keine nennenswerte Einspeisevergütung erhalten, entfällt meist eine Pflicht zur Einkommensteuer-Angabe der Anlage.

● Falls Sie Einnahmen erzielen (z. B. Einspeisung gegen Vergütung), prüfen Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bzgl. Umsatzsteuer.

● Wenn Sie Handwerkerleistungen beanspruchen (z. B. Montage), können diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden – maximal 20 % der Lohnkosten, bis zu 1.200 € pro Jahr.

Balkonkraftwerk steuerfrei in Deutschland

 

Praxisbeispiele mit konkreten Zahlen

Beispiel 1 – Familie S. (Eigentümer)

Familie S. betreibt ein Einfamilienhaus mit Südbalkon und entscheidet sich für ein Balkonkraftwerk mit 600 W Leistung. Sie kaufte inkl. Wechselrichter, Montage und Zubehör für z. B. 700 €. Dank 0 % Mehrwertsteuer spart sie rund 19 % (≈ 133 €) gegenüber früheren Bedingungen. Eigenverbrauch senkt den Strombezug – Einnahmen sind steuerfrei (unter 30 kWp).
 → Ergebnis: Keine Einkommensteuer, keine Mehrwertsteuer, Montage-Handwerkerteil ggf. als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar.

Beispiel 2 – Rentnerin D. (Mieterin)

Frau D. wohnt zur Miete mit genehmigtem Balkon zur Südseite. Sie installiert ein Balkonkraftwerk mit 500 W für z. B. 500 €. Rechnung weist 0 % MwSt auf. Sie verbraucht den Strom selbst – Einnahmen kaum vorhanden. Auch hier greift die Steuerfreiheit.
 → Wichtiger Hinweis: Mietvertrag bzw. Zustimmung des Vermieters beachten – aber steuerlich gilt dieselbe Vereinfachung.

Kann man ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen?

Diese Frage stellen sich viele Privatpersonen, die über eine Mini-Photovoltaikanlage nachdenken. Die kurze Antwort lautet: nicht direkt, aber teilweise ist es möglich. Denn während die Anschaffung selbst aufgrund der Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG und § 12 Abs. 3 UStG) nicht zusätzlich absetzbar ist, können bestimmte Montage- und Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

 

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)

Nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) können in Deutschland 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen steuerlich berücksichtigt werden – bis zu 1.200 € pro Jahr. Das gilt ausdrücklich auch für die Montage und Installation eines Balkonkraftwerks, sofern diese in Ihrem privaten Haushalt erfolgt.
 Damit lassen sich zumindest die Arbeitskosten bei der Installation anteilig absetzen.

Beispielrechnung

Position

Betrag

Installationsrechnung (reine Arbeitskosten)

600 €

Steuerbonus (20 % davon)

120 €

Sie sparen also 120 € direkt bei der Steuer – eine spürbare Entlastung, gerade wenn Sie das Balkonkraftwerk professionell installieren lassen.

Wichtig:

● Die Arbeitskosten müssen gesondert auf der Rechnung ausgewiesen sein.

● Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt – zahlen Sie per Überweisung.

● Bewahren Sie Rechnung und Zahlungsbeleg gut auf, um sie bei Bedarf nachweisen zu können.

 

Eigentümer vs. Mieter – Unterschiede in der steuerlichen Behandlung

Eigentümer

Für Eigentümer kann sich zusätzlich der Blick auf den langfristigen Gebäudewert lohnen:
 Wenn die Installation eines Balkonkraftwerks steuerfrei auf dem eigenen Grundstück erfolgt, kann sie als wertsteigernde Maßnahme gelten. Im Fall eines späteren Verkaufs kann sich dies positiv auf den Immobilienwert auswirken – steuerlich relevant etwa bei der Ermittlung des privaten Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG (bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren).

Mieter

Auch Mieter dürfen Handwerkerkosten absetzen, wenn sie selbst Auftraggeber sind. Voraussetzung ist, dass sie die Zustimmung ihres Vermieters zur Installation einholen und die Anlage ausschließlich privat nutzen.
 Die absetzbaren Leistungen beziehen sich auch hier ausschließlich auf Arbeits- und Montagekosten, nicht auf Material oder Gerätepreise.

 

Steuerliche Optimierung durch clevere Planung

Ein Balkonkraftwerk steuerfrei zu betreiben bedeutet nicht, dass keine steuerlichen Vorteile mehr möglich sind – im Gegenteil:
 Wer die Montage fachgerecht ausführen lässt und dabei auf eine ordnungsgemäße Rechnung achtet, kann über den § 35a EStG zusätzliche Steuerersparnisse erzielen.
 Kombiniert mit der Mehrwertsteuerbefreiung (§ 12 Abs. 3 UStG) und der Einkommensteuerfreiheit (§ 3 Nr. 72 EStG) profitieren Sie gleich mehrfach:

● keine Steuer auf Erträge,

● keine Mehrwertsteuer beim Kauf,

● bis zu 1.200 € Steuerbonus für Arbeitskosten.

So wird Ihr Balkonkraftwerk steuerfrei nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch steuerlich lohnend.

Steuerliche Optimierung durch clevere Planung

Balkonkraftwerk Steuererklärung – wann nötig?

Viele Interessenten fragen sich: Muss ich wegen meines Balkonkraftwerks eine Steuererklärung abgeben? Die gute Nachricht vorweg – in den allermeisten Fällen nicht.

Seit dem Jahressteuergesetz 2022 und der klaren Regelung im § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp steuerfrei, sofern sie privat genutzt und auf oder an einem Wohngebäude betrieben werden.
 Das bedeutet: Für ein typisches Balkonkraftwerk steuerfrei mit 300 bis 800 W Leistung besteht keine Pflicht zur Steuererklärung – weder für die Einkommensteuer noch für die Gewerbesteuer.

 

Wann Sie keine Steuererklärung abgeben müssen

Sie brauchen sich um keine zusätzliche Angabe in der Einkommensteuererklärung zu kümmern, wenn:

● Ihre Anlage unter 30 kWp Leistung bleibt (typisch für Balkonkraftwerke).

● Sie den erzeugten Strom ausschließlich privat nutzen (Eigenverbrauch).

● Keine Einspeisevergütung (z. B. durch das EEG) gezahlt wird.

In diesem Fall gelten Ihre Einnahmen als steuerfrei, und Sie müssen weder eine Anlage G (Gewerbebetrieb) noch eine Einnahmen-Überschussrechnung einreichen. Auch eine Anmeldung beim Finanzamt ist nicht erforderlich, solange Sie den erzeugten Strom selbst verbrauchen.

 

Wann eine Steuererklärung nötig wird

Nur wenn Sie den erzeugten Strom teilweise oder vollständig ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten, müssen Sie steuerlich aktiv werden.

Dann greifen zwei mögliche Regelungen:

1. Einkommensteuerlich:
 Sie erzielen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Diese können grundsätzlich steuerpflichtig sein, es sei denn, die Anlage fällt weiterhin unter § 3 Nr. 72 EStG (z. B. < 30 kWp und privat genutzt).
 Das Finanzamt prüft dann, ob Ihre Nutzung noch „privat“ oder bereits „unternehmerisch“ ist.

2. Umsatzsteuerlich:
 Wer Strom vergütet einspeist, kann unter Umständen als „Kleinunternehmer“ im Sinne von § 19 UStG gelten.
 → Das bedeutet: Keine Umsatzsteuerpflicht, solange Ihre Einnahmen unter 22.000 € pro Jahr liegen.
 → Alternativ können Sie sich freiwillig für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden, was jedoch bei einem Mini-PV-System selten sinnvoll ist.

Für reine Eigenverbrauchsanlagen – also den typischen Fall bei einem Balkonkraftwerk steuerfrei – entfällt diese Verpflichtung vollständig.

Tipp: Dokumentation aufbewahren

Auch wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen, sollten Sie folgende Unterlagen sorgfältig aufbewahren:

● Kaufrechnung (mit 0 % MwSt-Hinweis nach § 12 Abs. 3 UStG),

● ggf. Installationsrechnung (für Handwerkerbonus nach § 35a EStG),

● Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur,

● ggf. Korrespondenz mit Ihrem Netzbetreiber.

Diese Nachweise reichen in der Regel aus, falls das Finanzamt oder der Netzbetreiber Informationen anfordert.

Produktempfehlung: Jackery HomePower 2000 Ultra

Wer ein Balkonkraftwerk steuerfrei betreiben und gleichzeitig den erzeugten Solarstrom effizient speichern möchte, sollte über eine intelligente Energiespeicherlösung nachdenken. Eine besonders empfehlenswerte Kombination aus Leistungsfähigkeit, Sicherheit und einfacher Installation bietet die Jackery HomePower 2000 Ultra – eine moderne Powerstation, die optimal auf Mini-PV-Systeme abgestimmt ist.

Kompatibel mit Balkonkraftwerken: Unterstützt Micro-Inverter mit bis zu 800 W Ausgangsleistung und einen 2.800 W Solarleistung über Dual-MPPT-Technologie. Damit lässt sich der Solarstrom effizient in der Batterie speichern und flexibel nutzen – ideal für Haushalte mit unregelmäßigem Stromverbrauch.

Plug-and-Play-Design: Die Installation ist besonders einfach – ohne aufwändige Elektroarbeiten oder Fachinstallationen. Das System kann direkt an gängige Balkon- oder Terrassen-PV-Module angeschlossen werden.

→ Perfekt für Eigentümer oder Mieter, die schnell starten möchten, ohne in feste Hausinstallationen eingreifen zu müssen.


Hohe Sicherheit & Brandschutzfunktionen: Integrierte Temperatur-, Überspannungs- und Kurzschlussschutzsysteme sorgen für maximale Sicherheit – ein wichtiger Aspekt vor allem für Mieter oder Gebäude mit strengen Brandschutzauflagen.

Gerade Haus- und Wohnungsbesitzer oder Mieter mit Balkon im Alter von 35 bis 64 Jahren suchen nach einer sicheren, unkomplizierten und zugleich wirtschaftlichen Möglichkeit, Solarstrom zu nutzen. In Kombination mit einem Balkonkraftwerk steuerfrei erhalten Sie ein zukunftsfähiges Energiesystem, das ökologische Verantwortung mit finanzieller Vernunft verbindet – ideal für die Generation, die nachhaltig denkt und zugleich Wert auf Wirtschaftlichkeit legt.

 

Typische Fehler, die die Steuerfreiheit gefährden

Auch wenn der Betrieb eines Balkonkraftwerks steuerfrei grundsätzlich einfach ist, können kleine formale Fehler dazu führen, dass die Steuerfreiheit teilweise oder ganz verloren geht. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Stolperfallen, ihre möglichen Folgen und wie Sie sie vermeiden können:

Fehler

Folge

Lösung

Händler weist MwSt aus

Verlust der Nullsteuer-Regelung

Rechnung reklamieren

Anlage ohne Registrierung

evtl. Ordnungswidrigkeit

Nachmelden im Marktstammdatenregister

Vergütung beantragt

Steuerpflicht möglich

Auf Einspeisevergütung verzichten

Anlage über 30 kWp

Einkommensteuerpflicht

Steuerberater konsultieren

Tipp: Checkliste für den steuerfreien Betrieb

 

Wenn Sie ein Balkonkraftwerk steuerfrei betreiben möchten, beachten Sie folgende Punkte:

● Anbieter wählen, der 0 % Mehrwertsteuer korrekt ausweist

● Rechnung prüfen: Hinweis auf „§ 12 Abs. 3 UStG“ muss enthalten sein

● Anlage im Marktstammdatenregister registrieren

● Kein Antrag auf Einspeisevergütung stellen (reiner Eigenverbrauch)

● Handwerkerleistungen nur per Überweisung zahlen

● Unterlagen (Rechnungen, Nachweise, Registrierung) sorgfältig aufbewahren

 

So bleiben Sie auf der sicheren Seite – rechtlich, steuerlich und finanziell.

Balkonkraftwerk & Steuern – häufige Fragen & Antworten

Fallen überhaupt Steuern an?

Bei privat genutzten Balkonkraftwerken fallen in der Regel keine Steuern an – weder Einkommensteuer noch Gewerbesteuer, solange der erzeugte Strom ausschließlich privat genutzt wird.

Gibt es Mehrwertsteuer beim Kauf?

Nein – seit 2023 gilt für viele kleine Photovoltaikanlagen der Nullsteuersatz (0 % MwSt), sofern sie auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden und eine Leistung unter 30 kWp haben.
Das gilt auch für Balkonkraftwerke und passende Speicherlösungen, wenn sie der Anlage eindeutig zugeordnet sind.

Wann wird es steuerpflichtig?

Steuern können anfallen, wenn:

● Strom gegen Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist wird,

● ein regelmäßiger Verkauf oder Handel mit Strom erfolgt,

● die Leistung der Anlage über 30 kWp liegt,

● oder die Anlage gewerblich genutzt wird.

Fazit – Steuerfrei, sicher und zukunftsfähig in Deutschland

Für private Haushalte war es noch nie so einfach, ein Balkonkraftwerk steuerfrei zu betreiben: Keine Einkommensteuer bei privater Nutzung, Keine Mehrwertsteuer auf Anschaffung und Speicher, Keine Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich, Handwerkerkosten teilweise steuerlich absetzbar.

Wer zusätzlich einen Energiespeicher wie den Jackery HomePower 2000 Ultra nutzt, steigert nicht nur seinen Eigenverbrauch und die Unabhängigkeit vom Stromnetz, sondern profitiert auch von der vollständigen Steuerbefreiung – ein klarer Vorteil im Jahr 2026.

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