Balkonkraftwerk steuerlich absetzen – So holen Sie das Maximum aus Ihrer Mini-Solaranlage heraus

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Balkonkraftwerk steuerlich absetzen – So holen Sie das Maximum aus Ihrer Mini-Solaranlage heraus
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Stellen Sie sich vor: Die Familie Meier sitzt an einem lauen Sommerabend auf dem Balkon ihrer Mietwohnung in Köln. Während die Kinder noch im Garten spielen, wirft Herr Meier einen Blick auf den Stromzähler – und er sieht, wie er sachte rückwärts läuft. Dank ihres Balkonkraftwerk erzeugen die Meiers einen Teil ihres Stroms selbst. Gleichzeitig steigen die Strompreise – Jahr für Jahr. Für viele Haushalte im Alter von 35 bis 64 Jahren, oft mit Eigenheim oder Mietwohnung, wird das Thema Energie zunehmend zur Frage von Eigenverantwortung und Unabhängigkeit.
Doch kommt gleich die Frage auf: Kann ich mein Balkonkraftwerk steuerlich geltend machen?
Kurz gesagt: Ja – teilweise möglich, aber mit Regeln. Denn: Ein Balkonkraftwerk lohnt sich nicht nur klimatechnisch, sondern auch steuerlich – wenn man die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennt.

 

Was ist ein Balkonkraftwerk – und warum ist Steuer hier spannend?

Zunächst: Ein Balkonkraftwerk ist nichts Mystisches. Es handelt sich um eine kleine Photovoltaik-Anlage, meist installiert auf einem Balkon, einer Terrasse oder auf dem Garagendach. Typischerweise mit einer Leistung von maximal etwa 800 W AC bzw. bis zu mehreren 1000 W (je nach regionaler Regelung).
 Für wen geeignet?

● Eigentümer: Sie besitzen das Dach oder den Balkon – die Installation geht meist unkomplizierter.

● Mieter: Auch hier möglich – etwa mit Zustimmung des Vermieters. Installation und Anmeldung müssen beachtet werden.

Warum überhaupt steuerlich interessant?

● Ab dem 1.1.2022 trat mit dem Jahressteuergesetz 2022 die Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG in Kraft. 

● Ab dem 1.1.2023 gilt häufig ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer auf die Lieferung und Montage solcher Anlagen. 

● Also: Auch kleine Solarlösungen – wie ein Balkonkraftwerk – profitieren steuerlich.

Auch wer nur eine Mini-PV-Lösung nutzt, kann steuerlich profitieren – nicht unbedingt durch klassische Abschreibungen, sondern durch Befreiungen und Sonderregelungen.

Aktuelle steuerliche Rahmenbedingungen für Balkonkraftwerke

Wer ein Balkonkraftwerk steuer absetzen möchte, profitiert inzwischen von mehreren attraktiven Regelungen. Auch kleine Mini-PV-Anlagen können sich damit finanziell lohnen – nicht nur durch geringere Stromkosten, sondern auch durch steuerliche Vorteile.

1. Mehrwertsteuerbefreiung (Umsatzsteuer 0 %)

Seit 2023 gilt für Balkonkraftwerke bis 30 kW: Der Kauf und die Lieferung sind umsatzsteuerfrei. Das heißt, beim Erwerb der Solarmodule, Wechselrichter oder Montagekits zahlen private Haushalte keine Mehrwertsteuer. Ein Praxisbeispiel: Familie Meier kauft ein 800 W Balkonkraftwerk für 1.200 €. Dank der 0 % MwSt. sparen sie sofort rund 192 € gegenüber dem regulären Preis von 1.392 €.
→ Vorteil: Direkt beim Kauf Entlastung ohne aufwendige Anträge.

2. Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG)

Nicht nur die Anschaffung, auch der Eigenverbrauch und eine kleine Einspeisung sind steuerfrei. Das bedeutet: Die Einnahmen, die Sie durch den Stromverkauf an das Netz oder über das Einspeisen ins eigene Haus erzielen, müssen nicht versteuert werden.
 Beispiel: Herr Schmidt nutzt seinen Balkonstrom teilweise selbst und speist 200 kWh pro Jahr ins Netz ein. Die daraus resultierenden 60 € Stromvergütung bleiben komplett steuerfrei.

3. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG)

Wer sein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen möchte, kann auch Arbeitskosten geltend machen: 20 % der Kosten für die Montage und Installation (Materialkosten ausgeschlossen) lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen.
 Beispiel: Montage durch einen Handwerker kostet 500 €. 20 % davon, also 100 €, können steuerlich abgesetzt werden.

4. Umsatzsteuerliche Einordnung (für Profis)

Für den privaten Eigenverbrauch gilt: Keine Regelbesteuerung nötig, solange die Anlage nur für den eigenen Strombedarf genutzt wird. Wer professionell Strom verkauft, muss anders rechnen, aber für die meisten Privatpersonen bleibt es unkompliziert.

Wer ein Balkonkraftwerk steuer absetzen möchte, profitiert gleich mehrfach: einmal durch die Mehrwertsteuerbefreiung, dann durch die Steuerbefreiung auf Einnahmen und zusätzlich über die absetzbaren Handwerkerkosten. Auch kleine Mini-PV-Lösungen werden so finanziell attraktiver.

Balkonkraftwerk steuerlich absetzen

Praxisbeispiele: So können Eigentümer und Mieter ihr Balkonkraftwerk steuerlich nutzen

Um die steuerlichen Vorteile greifbar zu machen, schauen wir uns zwei typische Szenarien an:

1. Eigentümer – Familie Meier

● Anlage: 800 W Mini-PV auf dem Balkon

● Kosten: 1.200 € (inkl. Lieferung, Montage 500 €)

● Steuervorteile:

○ Mehrwertsteuerbefreiung: 192 € gespart

○ Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG): 20 % von 500 € = 100 € absetzbar

○ Einkommensteuerbefreiung: 200 kWh eingespeister Strom à 0,30 €/kWh = 60 € steuerfrei

● Effektiver Vorteil im ersten Jahr: 192 € + 100 € + 60 € = 352 €

Herr Meier freut sich, dass die Mini-PV nicht nur den Stromzähler rückwärts laufen lässt, sondern auch direkt das Haushaltsbudget entlastet – und das ohne komplizierte Steuertricks.

2. Mieter – Schmidt

● Anlage: 600 W Balkonkraftwerk, Vermieter erlaubt Installation

● Kosten: 900 € (inkl. Montage 300 €)

● Steuervorteile:

○ Mehrwertsteuerbefreiung: ca. 144 € gespart

○ Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG): 20 % von 300 € = 60 € absetzbar

○ Einkommensteuerbefreiung: 150 kWh Eigenverbrauch/Einspeisung steuerfrei = ca. 45 €

● Effektiver Vorteil im ersten Jahr: 144 € + 60 € + 45 € = 249 €

Frau Schmidt ist überrascht, wie einfach es geht – die Mini-PV liefert Strom für ihre Haushaltsgeräte und senkt gleichzeitig die Steuerlast.

 

Egal, ob Eigentümer oder Mieter: Ein Balkonkraftwerk von Steuer absetzen ist realistisch, wenn man die aktuellen Regeln kennt. Selbst kleine Anlagen bringen messbare Vorteile – finanziell und ökologisch.

 

Wie Sie Ihr Balkonkraftwerk steuer absetzen – Schritt für Schritt

Damit die steuerlichen Vorteile nicht nur theoretisch bleiben, folgt hier eine praktische Anleitung, wie Privatpersonen ihre Mini-PV-Anlage optimal in der Steuererklärung berücksichtigen können.

a) Anschaffung & Kauf

● Mehrwertsteuerbefreiung: Dank der 0 % Umsatzsteuer zahlen Sie nur den Nettopreis – das passiert automatisch beim Kauf.

● Absetzbarkeit: Die Anschaffungskosten selbst sind nicht steuerlich absetzbar, da es sich um eine privat genutzte Anlage handelt.

Praxis-Tipp: Auf der Rechnung prüfen, dass MwSt. tatsächlich 0 % ausgewiesen ist.

b) Installation & Handwerkerkosten

● Nur Arbeitskosten absetzbar: 20 % der Kosten für Montage/Installation können über § 35a EStG geltend gemacht werden (max. 1.200 € pro Jahr).

● Überweisung erforderlich: Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

● Rechnung aufteilen: Bitten Sie den Handwerker, Material und Arbeitszeit separat auszuweisen – nur die Arbeitszeit ist relevant.

Beispiel: Montage 500 € (Arbeitszeit 300 €, Material 200 €) → 20 % von 300 € = 60 € steuerlich absetzbar.

c) Einspeisevergütung & Eigenverbrauch

● Kleine Einspeisungen (typisch bei Balkonkraftwerken) sind nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei.

● Keine Gewinnermittlung notwendig: Privatpersonen müssen hier keine komplizierte Buchführung führen.

Beispiel: 200 kWh eingespeister Strom à 0,30 €/kWh → 60 € steuerfrei.

d) Besonderheiten für Mieter*innen

● Auch Mieter können ein Balkonkraftwerk steuerlich absetzen, sofern der Vermieter der Installation zustimmt.

● Montagekosten fallen ebenfalls unter haushaltsnahe Dienstleistungen und sind somit absetzbar.

Praxis-Tipp: Mieter sollten den Vermieter schriftlich um Zustimmung bitten und die Rechnungen sorgfältig aufbewahren.

Mit diesem einfachen Schritt-für-Schritt-Ansatz können Sie Ihr Balkonkraftwerk steuerlich absetzen – vom Kauf über die Installation bis zur Einspeisung. Selbst kleine Anlagen bringen so einen finanziellen Vorteil und reduzieren die Stromkosten nachhaltig.

Balkonkraftwerk steuerlich absetzen

Jackery HomePower 2000 Ultra: Merkmale und Funktionen

Ein Balkonkraftwerk wie das Jackery HomePower 2000 Ultra ermöglicht es Bewohnern von Wohnungen oder Häusern mit begrenztem Platzangebot, ihre eigene Solarenergie zu erzeugen. Durch die Installation von Solarpanels auf dem Balkon können Haushalte ihren Stromverbrauch reduzieren, die Energiekosten senken und einen Beitrag zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes leisten.

Solareingangsleistung: Bis zu 2.800 W, davon 800 W über einen Mikro-Wechselrichter und 2.000 W über Dual-MPPT-Eingänge.

Batteriespeicher: Erweiterbar bis zu 8 kWh, um auch nachts oder an bewölkten Tagen ausreichend Energie zu liefern.

Wechselrichter: Reiner Sinus-Wechselrichter, der eine stabile Stromversorgung für empfindliche Geräte gewährleistet.

Das Jackery HomePower 2000 Ultra ist eine leistungsstarke und benutzerfreundliche Lösung für die Eigenstromversorgung in städtischen Umgebungen. Mit seiner hohen Solareingangsleistung, der Kompatibilität mit verschiedenen Solarpanels und der intelligenten Steuerung bietet es eine effiziente Möglichkeit, Energiekosten zu senken und die Umwelt zu schonen.


Häufige Fehler & Stolperfallen beim Balkonkraftwerk

Wer ein Balkonkraftwerk installieren möchte, sollte typische Fallstricke kennen, um spätere Probleme mit Finanzamt, Vermieter oder WEG zu vermeiden.

1. Barzahlung vermeiden: Zahlungen sollten immer per Überweisung erfolgen, damit Sie einen klaren Nachweis haben.

2. Materialkosten sind nicht absetzbar: Nur die Arbeitsleistungen eines Handwerkers lassen sich steuerlich geltend machen – die Materialien selbst zählen nicht.

3. Keine pauschale Sonderabschreibung: Pauschale Abschreibungen für Balkonkraftwerke gibt es nicht. Relevant sind nur die tatsächlichen Kosten für Handwerkerleistungen.

4. Anlage größer als 30 kW? Dann handelt es sich nicht mehr um ein Balkonkraftwerk. Hier greifen andere steuerliche Pflichten.

5. Zustimmung von Vermieter oder WEG einholen: Vor der Montage ist die Genehmigung zwingend erforderlich.

Wer ein Balkonkraftwerk von steuer absetzen möchte, sollte diese Punkte unbedingt beachten, um spätere Probleme zu vermeiden.

 

Checkliste – So bereiten Sie Ihre Steuererklärung vor

Damit Sie Ihr Balkonkraftwerk korrekt in der Steuererklärung angeben können, hilft diese Schritt-für-Schritt-Checkliste:

● Rechnung getrennt ausstellen: Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung klar voneinander unterscheiden.

● Zahlung per Überweisung: Bankbelege als Nachweis aufbewahren.

● Anlage im Marktstammdatenregister melden: Registrierung der Photovoltaikanlage sicherstellen.

● Handwerkerleistung eintragen: Im Formular unter § 35a EStG angeben.

● Eigenverbrauch prüfen: Bei Anlagen unter 30 kW Eigenverbrauch korrekt berücksichtigen.

● Steuererklärung mit Belegnachweis absenden: Alle Rechnungen und Zahlungsbelege einreichen.

So können Sie Ihr Balkonkraftwerk steuerlich optimal berücksichtigen und vermeiden Fehler, die zu Rückfragen oder Ablehnungen führen könnten.

FAQ

1. Kann ich ein Balkonkraftwerk steuerlich absetzen?

Antwort: Ja, Sie können bestimmte Kosten im Zusammenhang mit einem Balkonkraftwerk steuerlich geltend machen. Die Materialkosten sind nicht absetzbar, jedoch können die Arbeitskosten für die Installation als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. Sie können 20 % der Lohnkosten absetzen, maximal jedoch 1.200 € pro Jahr. Wichtig ist, dass die Rechnung zwischen Arbeits- und Materialkosten unterscheidet und die Zahlung per Überweisung erfolgt. 

2. Gilt die Steuerbefreiung für Balkonkraftwerke auch für die Umsatzsteuer?

Antwort: Ja, seit dem 1. Januar 2023 sind Balkonkraftwerke von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass beim Kauf und der Installation keine Mehrwertsteuer anfällt. Auch für den selbst verbrauchten Strom wird keine Umsatzsteuer erhoben. Bei der Einspeisung von überschüssigem Strom ins öffentliche Netz kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung greifen, wodurch ebenfalls keine Umsatzsteuer anfällt.

3. Kann ich ein Balkonkraftwerk als Werbungskosten absetzen?

Antwort: Wenn Sie ein Balkonkraftwerk gewerblich nutzen, beispielsweise als Vermieter, können Sie die Investitionskosten als Betriebsausgaben absetzen. Für die private Nutzung gelten diese Regelungen nicht. Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen Anforderungen genau zu prüfen und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren. 

4. Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Finanzamt anmelden?

Antwort: Für private Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen, die die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen möchten, ist keine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich. Allerdings müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Bei gewerblicher Nutzung oder wenn Sie Einnahmen aus der Einspeisung erzielen, ist eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt notwendig.

5. Was passiert, wenn ich die steuerlichen Regelungen nicht beachte?

Antwort: Wenn Sie die steuerlichen Anforderungen nicht einhalten, kann dies zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder der Aberkennung von Steuervergünstigungen führen. Es ist daher ratsam, sich vor der Installation eines Balkonkraftwerks über die aktuellen steuerlichen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Fazit

Ein Balkonkraftwerk zu installieren und steuerlich abzusetzen lohnt sich gleich mehrfach: Durch die MwSt-Befreiung und den Handwerkerbonus können Sie direkt Kosten sparen – gleichzeitig produzieren Sie umweltfreundlichen Strom für Ihren Haushalt.

Die Jackery HomePower 2000 Ultra zeigt eindrucksvoll, wie einfach und leistungsstark moderne Balkonkraftwerke sein können. Mit ihrer hohen Kapazität, dem integrierten Wechselrichter und der intelligenten Steuerung ist sie ideal für alle, die unabhängig Strom erzeugen und gleichzeitig ihre Energiekosten senken möchten.

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