Bei der Anschaffung eines Balkonkraftwerks spielt auch die finanzielle Frage für viele Nutzer eine wichtige Rolle. Auch die Höhe der erhobenen Mehrwertsteuer kann bereits einen großen preislichen Unterschied machen. Doch wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke im Jahr 2026? Gilt der Steuersatz von 0 % weiterhin oder wurde dieser erhöht?
In diesem Artikel beschäftigen wir uns genau mit diesen Fragen. Wir erklären, welche Steuersätze für Balkonkraftwerke gelten und worauf man bei der Berechnung und dem Kauf eines Balkonkraftwerks achten sollte. Außerdem stellen wir Ihnen das Jackery SolarVault 3 Pro vor und zeigen, welche zusätzlichen Vorteile ein solches Balkonkraftwerk mit Speicher bietet.
1.1 Übersicht: Die wichtigsten Punkte
- Die 0-%-Mehrwertsteuer für Balkonkraftwerke gilt auch 2026 weiterhin, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine automatische Rückkehr zu 19 % ist derzeit nicht vorgesehen.
- Der Preisvorteil wird direkt beim Kauf berücksichtigt. Käufer müssen keine Steuererstattung beantragen und in der Regel keine Umsatzsteuererklärung abgeben.
- Begünstigt sind nicht nur Solarmodule und Wechselrichter, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Batteriespeicher, die zur Speicherung von Solarstrom genutzt werden.
- Die Regelung gilt für viele private Anwendungsfälle, darunter Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Balkone, Garagen, Carports und Gartenhäuser im Zusammenhang mit Wohngebäuden.
- Ein Speicher wie der Jackery SolarVault 3 Pro kann den Eigenverbrauch deutlich erhöhen, indem überschüssiger Solarstrom gespeichert und später im Haushalt genutzt wird.
Gilt im Jahr 2026 nach wie vor der Mehrwertsteuersatz von 0 % für Balkonkraftwerke?
Die kurze Antwort lautet: Ja. Auch im Jahr 2026 gilt für Balkonkraftwerke weiterhin der Mehrwertsteuersatz von 0 %, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme erfolgt zum Jahreswechsel 2025/2026 keine automatische Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz von 19 %.
Wichtig ist dabei, dass es sich beim Nullsteuersatz nicht um eine klassische staatliche Förderung handelt. Während Förderprogramme zeitlich begrenzt sein und auslaufen können, wurde der 0-%-Steuersatz dauerhaft im Umsatzsteuerrecht verankert. Käufer profitieren daher direkt beim Erwerb, ohne einen separaten Förderantrag stellen zu müssen.
Zudem sollte zwischen „umsatzsteuerfrei“ und „0 % Umsatzsteuer“ unterschieden werden. Bei einer Umsatzsteuerbefreiung fällt die Steuer grundsätzlich nicht an. Beim Nullsteuersatz handelt es sich dagegen um einen regulären steuerpflichtigen Umsatz, der lediglich mit einem Steuersatz von 0 % besteuert wird. Für Verbraucher macht dies preislich keinen Unterschied, rechtlich und steuerlich ist die Unterscheidung jedoch relevant.
Was genau bedeutet 0 % Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke?
Der Nullsteuersatz bedeutet, dass Händler beim Verkauf eines Balkonkraftwerks keine Mehrwertsteuer berechnen. Für Käufer hat das einen unmittelbaren Preisvorteil: Der Bruttopreis entspricht praktisch dem Nettopreis, da kein Umsatzsteueraufschlag hinzukommt.
Anders als bei vielen Förderprogrammen oder steuerlichen Vergünstigungen müssen Verbraucher nach dem Kauf keine Erstattung beantragen und auch keine Unterlagen bei einer Behörde einreichen. Die Steuerersparnis wird direkt beim Kauf berücksichtigt und reduziert den Endpreis unmittelbar.
Der aktuelle Nullsteuersatz unterscheidet sich zudem deutlich von früheren Modellen, bei denen Betreiber von Photovoltaikanlagen unter bestimmten Voraussetzungen die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen konnten. Dieses Verfahren war häufig mit steuerlichen Pflichten, Anmeldungen und zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden.
Heute profitieren private Haushalte deutlich einfacher: Die Umsatzsteuer fällt beim Kauf direkt mit 0 % an, sodass keine spätere Rückerstattung erforderlich ist und der Kaufprozess wesentlich unkomplizierter wird.

Beziehen sich die 0 % Mehrwertsteuer auf alle Komponenten des Balkonkraftwerks?
Grundsätzlich gilt der Nullsteuersatz für die wesentlichen Bestandteile eines Balkonkraftwerks, sofern diese als Teil einer begünstigten Photovoltaikanlage verkauft werden. Dazu gehören insbesondere Solarmodule, Wechselrichter bzw. Mikrowechselrichter sowie notwendige Montage- und Anschlusskomponenten wie Halterungen, Kabel und Steckverbindungen. Werden diese Bestandteile gemeinsam als Set oder zur Installation einer PV-Anlage erworben, können sie in der Regel mit 0 % Mehrwertsteuer verkauft werden.
Nicht alle Produkte rund um Balkonkraftwerke sind jedoch automatisch begünstigt. Zubehör, das unabhängig von der Anlage verkauft wird, sowie bestimmte Serviceleistungen, Garantieverlängerungen oder Leasingmodelle ohne Eigentumsübergang können weiterhin dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen. Daher lohnt sich vor dem Kauf ein Blick auf die Rechnung oder die Angaben des Händlers.
Die folgende Tabelle zeigt im Überblick, auf welche Komponenten aktuell welche Steuersätze gelten:
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Komponente |
0 % VAT |
19 % VAT |
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Solarmodule |
✓ |
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Wechselrichter / Mikrowechselrichter |
✓ |
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Batteriespeicher (ab 5 kWh) |
✓ |
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Montagegestell, Kabel und Steckverbinder (im Lieferumfang enthalten) |
✓ |
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Garantie- und Wartungsverträge |
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✓ |
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Leasing ohne Eigentumsübergang |
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✓ |
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Separat verkauftes Zubehör aus dem Baumarkt oder Fachhandel |
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✓ |
Welche Anforderungen gibt es für die Steuerbefreiung von Balkonkraftwerken?
Damit ein Balkonkraftwerk mit 0 % Mehrwertsteuer verkauft werden kann, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die gute Nachricht: Für die meisten privaten Balkonkraftwerke in Deutschland sind diese Bedingungen problemlos erfüllt.
Der Nullsteuersatz gilt insbesondere für Anlagen, die auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden. Dazu gehören unter anderem:
- Balkonkraftwerke auf Balkonen und Terrassen
- Anlagen an Hausfassaden
- Solarmodule auf Garagen und Carports
- Balkonkraftwerke auf Gartenhäusern oder Nebengebäuden, die dem Wohnhaus zugeordnet sind
- Anlagen in Mietwohnungen, sofern die Installation zulässig ist
Damit die Steuervergünstigung greift, sollten außerdem folgende Voraussetzungen beachtet werden:
- Die Anlage dient der Stromerzeugung für einen privaten Haushalt.
- Die Installation erfolgt an oder in der Nähe eines begünstigten Gebäudes.
- Die technischen und gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb werden eingehalten.
- Gegebenenfalls erforderliche Anmeldungen werden ordnungsgemäß vorgenommen.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sein Balkonkraftwerk einschließlich der zugehörigen Komponenten in der Regel mit 0 % Mehrwertsteuer erwerben.

Gelten die 0 % Mehrwertsteuer auch für Balkonkraftwerke mit Speicher?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen gilt der Mehrwertsteuersatz von 0 % auch für Stromspeicher, die zusammen mit einer Photovoltaikanlage oder einem Balkonkraftwerk genutzt werden. Voraussetzung ist, dass der Speicher dazu dient, den selbst erzeugten Solarstrom zwischenzuspeichern und später im Haushalt zu verbrauchen.
Der Gesetzgeber betrachtet Batteriespeicher in diesem Fall als wesentliche Ergänzung der Photovoltaikanlage. Dadurch können nicht nur Solarmodule und Wechselrichter, sondern auch geeignete Speichersysteme vom Nullsteuersatz profitieren.
Wichtig ist jedoch die Abgrenzung zu herkömmlichen tragbaren Powerstations. Während ein PV-Speicher fest für die Speicherung von Solarstrom innerhalb des Energiesystems vorgesehen ist, dienen portable Powerstations häufig als mobile Stromquelle für Camping, Freizeit oder Notfälle. Solche Geräte erfüllen nicht immer die Voraussetzungen für den 0-%-Steuersatz.
Für Haushalte, die ihren Eigenverbrauch maximieren möchten, können moderne Speicherlösungen eine sinnvolle Ergänzung sein. Ein Beispiel ist das Jackery SolarVault 3 Pro, der überschüssigen Solarstrom speichert und dadurch den Anteil des selbst genutzten Stroms deutlich erhöhen kann. Gerade bei Balkonkraftwerken mit hoher Stromproduktion lässt sich so die Wirtschaftlichkeit der Anlage weiter verbessern.
Das Jackery SolarVault 3 Pro: Batteriespeicher sinnvoll in die 0 %-PV-Planung einbeziehen
Wer sein Balkonkraftwerk langfristig effizient nutzen möchte, sollte einen Batteriespeicher bereits bei der Planung berücksichtigen. Das Jackery SolarVault 3 Pro wurde speziell entwickelt, um überschüssigen Solarstrom zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt im Haushalt bereitzustellen. Dadurch steigt der Eigenverbrauch deutlich, während weniger Solarenergie ungenutzt ins Netz eingespeist wird.
Da Batteriespeicher unter bestimmten Voraussetzungen als Bestandteil einer Photovoltaikanlage gelten, können sie ebenfalls unter die 0-%-Mehrwertsteuerregelung fallen. Das macht die Kombination aus Balkonkraftwerk und Speicher besonders attraktiv.
Das Jackery SolarVault 3 Pro arbeitet mit einer LiFePO4-Batterie, verfügt über vier unabhängige MPPT-Eingänge für Solarmodule und lässt sich modular erweitern. Haushalte können die Speicherkapazität somit flexibel an ihren tatsächlichen Strombedarf anpassen. Dank intelligenter Steuerung und Plug-and-Play-Konzept eignet sich das System sowohl für Einsteiger als auch für Nutzer mit höherem Eigenverbrauch.
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Merkmal |
Jackery SolarVault 3 Pro |
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Hauptfunktion |
Speicherung von überschüssigem Solarstrom |
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Eigenverbrauchsquote |
Höherer Eigenverbrauch statt ungenutzter Einspeisung |
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Batterietechnologie |
LiFePO4 |
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Basiskapazität |
2,52 kWh (2.520 Wh) |
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Erweiterbare Kapazität |
2,52 bis 45,36 kWh |
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PV-Eingangsleistung |
Bis zu 4.000 W |
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MPPT-Tracker |
4 unabhängige MPPT-Eingänge |
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AC-Ausgangsleistung |
Bis zu 1.200 W |
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Lebensdauer |
6.000 Ladezyklen |
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Schutzklasse |
IP65 |
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Kommunikation |
WLAN, Bluetooth, Ethernet |
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Installation |
Plug-and-Play |
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Geeignet für |
Balkonkraftwerke und private PV-Anlagen |
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Vorteil für die 0-%-PV-Planung |
Speicher kann bei erfüllten Voraussetzungen Teil der begünstigten PV-Anlage sein |
Häufige Missverständnisse bezüglich der Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke
Rund um die 0-%-Mehrwertsteuer für Balkonkraftwerke kursieren zahlreiche Missverständnisse. Die wichtigsten Irrtümer im Überblick:
„Die 0 % Mehrwertsteuer laufen automatisch Ende 2025 aus.“
Der Nullsteuersatz ist gesetzlich im Umsatzsteuerrecht verankert. Nach aktuellem Stand erfolgt zum Jahresbeginn 2026 keine automatische Rückkehr zu 19 % Mehrwertsteuer.
„Nur große PV-Anlagen profitieren von der Steuervergünstigung.“
Auch kleine Balkonkraftwerke für Privatpersonen können die Voraussetzungen für den 0-%-Steuersatz erfüllen. Die Regelung beschränkt sich nicht auf große Dachanlagen.
„Batteriespeicher sind von Steuervorteilen ausgeschlossen.“
Speicher können ebenfalls unter den Nullsteuersatz fallen, wenn sie als Bestandteil einer begünstigten Photovoltaikanlage genutzt werden.
„Ich muss die 19 % Mehrwertsteuer erst bezahlen und später vom Finanzamt zurückfordern.“
Beim aktuellen Nullsteuersatz wird die Umsatzsteuer direkt mit 0 % berechnet. Eine spätere Erstattung oder ein Antrag beim Finanzamt sind in der Regel nicht erforderlich.
„Die Steuervergünstigung gilt nur für Hauseigentümer.“
Auch Mieter können von der 0-%-Regelung profitieren, wenn das Balkonkraftwerk die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und an oder in der Nähe der Wohnung betrieben wird.
„Für die Steuerersparnis muss ein gesonderter Förderantrag gestellt werden.“
Der Nullsteuersatz wird direkt beim Kauf berücksichtigt. Verbraucher erhalten den Preisvorteil sofort, ohne zusätzliche Anträge oder Nachweise bei einer Förderstelle einzureichen.
Wie bekommt man ein Balkonkraftwerk steuerfrei?
Die steuerfreie Anschaffung eines Balkonkraftwerks ist heute unkompliziert: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, berechnet der Händler die Mehrwertsteuer direkt mit 0 %. Eine spätere Erstattung durch das Finanzamt ist nicht erforderlich. So funktioniert der Kauf:
- Wählen Sie Ihr Balkonkraftwerk bei einem seriösen Händler aus.
- Stellen Sie sicher, dass die Anlage an oder in der Nähe eines Wohngebäudes genutzt wird.
- Bestätigen Sie gegebenenfalls die vom Händler bereitgestellte Nutzungserklärung.
- Prüfen Sie nach dem Kauf, ob auf der Rechnung der korrekte Steuersatz ausgewiesen ist.
Darüber hinaus sollten Sie beim Kauf auf folgende Punkte achten:
- Achten Sie darauf, dass das Balkonkraftwerk die gesetzlichen Voraussetzungen für den Nullsteuersatz erfüllt.
- Prüfen Sie, ob Solarmodule, Wechselrichter und gegebenenfalls ein Speicher auf der Rechnung korrekt aufgeführt sind.
- Stellen Sie sicher, dass die Rechnung ausdrücklich einen Mehrwertsteuersatz von 0 % ausweist.
- Überprüfen Sie bei Speichern, ob diese als Bestandteil der Photovoltaikanlage verkauft und entsprechend ausgewiesen werden.
Viele stellen sich die Frage, ob man ein Balkonkraftwerk auch beim Finanzamt anmelden muss. Hier gilt: Für den 0-%-Steuersatz ist in der Regel keine Anmeldung beim Finanzamt notwendig. Der Steuervorteil wird direkt beim Kauf berücksichtigt. So erkennen Sie eine korrekte 0-%-Rechnung:
- Mehrwertsteuersatz wird mit 0 % ausgewiesen.
- Kein Umsatzsteuerbetrag in Euro aufgeführt.
- Kein Hinweis auf „inkl. 19 % MwSt.“.
- Unter „Umsatzsteuer“, „Mehrwertsteuer“ oder „VAT“ steht 0,00 €.
So lässt sich schnell überprüfen, ob das Balkonkraftwerk korrekt mit dem Nullsteuersatz abgerechnet wurde.
FAQs
Muss ich für ein Balkonkraftwerk eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Nein. Private Betreiber eines Balkonkraftwerks müssen in der Regel keine Umsatzsteuererklärung abgeben, um vom 0-%-Steuersatz zu profitieren.
Wie viel spart man durch den Nullsteuersatz?
Die Ersparnis entspricht der früheren Mehrwertsteuer von 19 %. Bei einem Balkonkraftwerk für 1.000 Euro können das rund 190 Euro sein.
Läuft die Mehrwertsteuerbefreiung für Balkonkraftwerke 2027 aus?
Nach aktuellem Stand gibt es kein festgelegtes Auslaufdatum. Eine automatische Rückkehr zu 19 % Mehrwertsteuer ist nicht vorgesehen.
Gilt die Steuervergünstigung auch für Mieter?
Ja. Auch Mieter können ein Balkonkraftwerk mit 0 % Mehrwertsteuer kaufen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann ich die Mehrwertsteuer für später gekauftes Zubehör nachträglich zurückfordern?
In der Regel nein. Separat gekauftes Zubehör kann weiterhin dem regulären Mehrwertsteuersatz unterliegen.
Gilt der Nullsteuersatz auch bei Leasing oder Ratenkauf?
Beim Ratenkauf kann der Nullsteuersatz grundsätzlich gelten. Bei Leasingmodellen kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung an; nicht jedes Leasing ist begünstigt.
Fazit
Für Verbraucher bleibt die Anschaffung eines Balkonkraftwerks attraktiv. Der 0-%-Mehrwertsteuer für Balkonkraftwerke gilt auch 2026, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und sorgt für eine direkte Kostenersparnis beim Kauf.
Begünstigt sind dabei nicht nur einzelne Komponenten wie Solarmodule und Wechselrichter, sondern auch ganze Systeme und unter bestimmten Bedingungen auch Batteriespeicher, die den Eigenverbrauch erhöhen.
Da der Preisvorteil direkt an der Kasse berücksichtigt wird, sind weder komplizierte Anträge noch eine spätere Steuererstattung erforderlich. Wer die Rechnungsangaben prüft und auf die Einhaltung der Voraussetzungen achtet, kann sein Balkonkraftwerk einfach, rechtssicher und besonders kosteneffizient in die eigene Energieversorgung integrieren.