Jedes Jahr fliegen mehrere Millionen Deutsche in den Urlaub. Egal ob Fernreise oder Kurzstreckenflug, Flugreisen sind nach wie vor ein Luxus, den sich viele Deutsche ab und zu gönnen. Gerade bei längeren Flügen, auf Geschäftsreise oder bei Reisen mit Kindern ist es unerlässlich, genügend Beschäftigungsmöglichkeiten dabei zu haben. Dazu zählen heutzutage oftmals elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets oder Konsolen.
Damit diese Geräte während der Reise immer ausreichend mit Strom versorgt sind, möchten viele Reisende eine Powerbank mit ins Flugzeug nehmen. Hier stellt sich daher oft die Frage: Darf man eine Powerbank mit ins Flugzeug nehmen? In diesem Artikel erklären wir Ihnen deshalb, ob die Mitnahme einer Powerbank im Flugzeug erlaubt ist und welche Regelungen es dabei zu beachten gibt. Außerdem stellen wir Ihnen die Jackery Explorer 100 Plus vor: eine kompakte, aber dennoch leistungsstarke Powerstation, die ideal für Reisen geeignet ist.
Überblick: Die wichtigsten Punkte: |
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Powerbank im Flugzeug: Die internationalen rechtlichen Grundlagen
Die internationalen Vorschriften für die Mitnahme von Powerbanks im Flugzeug basieren vor allem auf den Regelungen der International Civil Aviation Organization (ICAO) und der International Air Transport Association (IATA). Diese Institutionen legen weltweit anerkannte Sicherheitsstandards für den Transport von gefährlichen Gütern fest. Darunter fallen auch Lithium-Ionen-Akkus, wie sie in Powerbanks verwendet werden.
Laut IATA-Richtlinien dürfen Powerbanks im Flugzeug ausschließlich im Handgepäck oder am Körper mitgeführt werden, da sie im aufgegebenen Gepäck ein erhöhtes Brandrisiko darstellen. Die meisten Airlines verlangen, dass die Powerbank eine bestimmte Kapazität nicht überschreitet.
Darüber hinaus muss jede Powerbank einzeln verpackt sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden, und der Nutzer muss sicherstellen, dass das Gerät während des Fluges ausgeschaltet bleibt.
Trotz der internationalen Standards können Airlines oder Länder zusätzliche Vorschriften erlassen, weshalb es wichtig ist, sich vor Reiseantritt über die spezifischen Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft zu informieren.
Powerbank im Flugzeug: Verschiedene Airlines im Vergleich
Unabhängig von den international gültigen Richtlinien können einzelne Fluggesellschaften eigene Regeln bezüglich des Transports von Powerbanks mit Lithium-Ionen-Akkus festlegen. Vor einem Abflug ist es daher immer ratsam, sich über die Richtlinien der jeweiligen Airline zu informieren. Die folgenden Abschnitte geben Ihnen einen Überblick über die Regelungen der größten Airlines in Deutschland.
Lufthansa
1. Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien dürfen nur als Handgepäck in der Passagierkabine transportiert werden, nicht im aufgegebenen Gepäck.
2. Bei einer Kapazität von über 100 Wh und einem Lithium-Gehalt von über 2g benötigen Sie eine Transportgenehmigung.
3. Insgesamt dürfen bis zu 20 Powerbanks oder Batterien im Handgepäck mitgeführt werden, solange sie den oben genannten Höchstwerten entsprechen.
4. Die maximal zugelassene Kapazität (mit Transporterlaubnis) beträgt 160 Wh, der maximale Lithium-Gehalt 8g.
Eurowings
1. Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien dürfen ebenfalls nur im Handgepäck in der Passagierkabine transportiert werden, aber nicht im aufgegebenen Gepäck.
2. Auch hier benötigen Sie bei einer Kapazität von über 100 Wh und einem Lithium-Gehalt von über 2g eine Transportgenehmigung.
3. Insgesamt dürfen auch hier bis zu 20 Powerbanks oder Batterien im Handgepäck mitgeführt werden, solange sie den oben genannten Höchstwerten entsprechen.
4. Die maximal zugelassene Kapazität (mit Transporterlaubnis) beträgt 160 Wh, der maximale Lithium-Gehalt 8g.
Condor
1. Bei Condor ist die Mitnahme von Powerbanks ebenfalls nur im Handgepäck erlaubt, nicht aber im aufgegebenen Gepäck.
2. Powerbanks müssen vor Kurzschlüssen geschützt sein.
3. Bezüglich einer Transportgenehmigung gibt Condor lediglich an, dass für Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 und 160 Wh eine Erlaubnis benötigt wird.
4. Die maximal zugelassene Kapazität (mit Transporterlaubnis) beträgt 160 Wh.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Bestimmungen über die Mitnahme von Powerbanks im Flugzeug noch einmal im Überblick:
Kriterium |
Lufthansa |
Eurowings |
Condor |
Mitnahme im Handgepäck erlaubt |
Ja |
Ja |
Ja |
Mitnahme im Aufgabegepäck erlaubt |
Nein |
Nein |
Nein |
Transportgenehmigung ab |
> 100 Wh und > 2 g Lithium |
> 100 Wh und > 2 g Lithium |
100–160 Wh |
Max. Anzahl Powerbanks/Batterien im Handgepäck |
20 |
20 |
Keine Angabe |
Max. zugelassene Kapazität mit Genehmigung |
160 Wh |
160 Wh |
160 Wh |
Schutz vor Kurzschluss erforderlich |
Nicht angegeben |
Nicht angegeben |
Ja |
Max. zugelassener Lithium-Gehalt |
8g |
8g |
Nicht angegeben |
Größen- und Kapazitätsbeschränkungen
Die maximal zugelassene Kapazität von Powerbanks im Flugzeug richtet sich international nach der Energieangabe in Wattstunden (Wh), da diese den entscheidenden Sicherheitsfaktor bei Lithium-Ionen-Akkus darstellt. Powerbanks mit einer Kapazität von bis zu 100 Wh dürfen in der Regel ohne Genehmigung im Handgepäck transportiert werden – das entspricht etwa 27.000 mAh bei 3,7 Volt Spannung, was den meisten handelsüblichen Geräten entspricht.
Powerbanks zwischen 100 und 160 Wh – rund 40.000 bis 43.000 mAh – dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Fluggesellschaft mitgeführt werden. Übersteigt die Kapazität 160 Wh, ist der Transport im Passagierflugzeug grundsätzlich verboten. Diese Regelungen sollen das Risiko von Überhitzung oder Brand durch übergroße Akkus minimieren.
Eine kompakte 10.000-mAh-Powerbank beispielsweise liegt bei etwa 37 Wh und gilt daher als unproblematisch. Eine große Powerbank mit 30.000 mAh kann bereits an der 100-Wh-Grenze kratzen und deshalb eine Genehmigung erforderlich machen. Wer besonders leistungsstarke Modelle mitführen möchte sollte sich also rechtzeitig vor dem Flug über die Notwendigkeit einer Sondergenehmigung informieren und die Kapazität auf dem Gerät deutlich lesbar anbringen.

Was passiert bei einem Verstoß?
Ein Verstoß gegen die Vorschriften zur Mitnahme von Powerbanks im Flugzeug kann bei der Sicherheitskontrolle unangenehme Folgen haben. Wird eine Powerbank im Aufgabegepäck entdeckt, kann sie ohne Rücksprache entfernt und entsorgt werden. Befindet sich eine Powerbank mit zu hoher Kapazität im Handgepäck und es liegt keine Genehmigung vor, droht im schlimmsten Fall der Ausschluss vom Flug oder zumindest der Verlust des Geräts. Auch Bußgelder oder Sicherheitsbefragungen sind je nach Flughafen und Land nicht ausgeschlossen.
Um solche Situationen zu vermeiden, sollten Passagiere bei Unsicherheiten bezüglich Powerbanks im Flugzeug unbedingt vorab Kontakt mit der Fluggesellschaft oder dem Flughafenpersonal aufnehmen. Viele Airlines bieten klare Informationen auf ihrer Website oder beantworten individuelle Anfragen zur Akkukapazität und Mitnahmebedingungen. Es empfiehlt sich außerdem, die technischen Daten der Powerbank gut lesbar auf dem Gerät mitzuführen, damit das Sicherheitspersonal diese im Zweifelsfall schnell prüfen kann. Wer proaktiv nachfragt und sich im Vornherein informiert, reist entspannter und vermeidet Konflikte am Flughafen.
So transportieren Sie eine Powerbank im Flugzeug
Damit Sie Probleme mit Ihrer Powerbank vermeiden können, haben wir einige Hinweise, wie Sie eine Powerbank im Flugzeug richtig transportieren:
· Nehmen Sie Ihre Powerbank ausschließlich im Handgepäck mit; im Aufgabegepäck ist sie nicht erlaubt.
· Verpacken Sie die Powerbank sicher, idealerweise in einem Etui oder einer separaten Tasche.
· Schützen Sie die Anschlüsse vor Kurzschluss, z. B. durch Abkleben oder eine Schutzhülle.
· Achten Sie darauf, dass die Wattstunden (Wh)-Angabe gut lesbar auf der Powerbank angebracht ist.
· Legen Sie die Powerbank griffbereit ins Handgepäck, um sie bei der Sicherheitskontrolle schnell vorzeigen zu können.
· Laden Sie Ihre Geräte während des Fluges nur dann, wenn es von der Airline ausdrücklich erlaubt ist.
· Vermeiden Sie das Laden während Start und Landung sowie das Verstauen der Powerbank in der Gepäckablage während des Betriebs.
· Verwenden Sie nur ein Gerät gleichzeitig, um eine Überlastung zu vermeiden.
· Informieren Sie sich vor der Reise über die konkreten Vorschriften Ihrer Fluggesellschaft.
· Fragen Sie bei Unsicherheiten bezüglich Powerbanks im Flugzeug das Flughafen- oder Airline-Personal vor dem Abflug.
Allgemeine Tipps für das Gepäck im Flugzeug
Für eine insgesamt entspannte Reise haben wir einige weitere Tipps für den richtigen Umgang mit Ihrem Gepäck:
· Packen Sie rechtzeitig und mit System, um Stress vor dem Abflug zu vermeiden.
· Wiegen Sie Ihr Gepäck vorher – viele Airlines haben strenge Gewichtsbeschränkungen.
· Beschriften Sie Koffer und Taschen gut sichtbar mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer.
· Halten Sie wichtige Dokumente, Medikamente, elektronische Geräte und Wertsachen immer im Handgepäck.
· Beachten Sie die Flüssigkeitsregel: max. 100 ml pro Behälter, insgesamt max. 1 Liter in einem durchsichtigen Beutel.
· Powerbanks, Ersatzbatterien und empfindliche Technik gehören ausschließlich ins Handgepäck.
· Keine elektronischen Geräte mit Lithium-Akkus oder Powerbanks im Aufgabegepäck verstauen!
· Wertvolle oder leicht zerbrechliche Gegenstände sollten nicht aufgegeben werden.
· Verschließen Sie Ihr Gepäck mit zugelassenen Schlössern für Sicherheitskontrollen.
Viele Reisende fragen sich, welche Gegenstände ins Handgepäck dürfen und welche nicht. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick darüber, was im Handgepäck erlaubt ist und was nicht:
Erlaubt |
Nicht erlaubt |
Reisepass, Geld, Tickets |
Scharfe Gegenstände wie Scheren oder Taschenmesser |
Powerbank (bis 100 Wh, geschützt) |
Flüssigkeiten über 100 ml |
Smartphone, Laptop, Tablet |
Brennbare Stoffe, Spraydosen |
Medikamente, Hygieneartikel (unter 100 ml) |
Explosive oder leicht entzündliche Materialien |
Ladegeräte, Adapter |
Werkzeuge, Waffenattrappen |
Die Powerbank von Jackery: Die Explorer 100 Plus
Die Jackery Explorer 100 Plus ist die kleinste Powerstation aus Jackery Explorer-Reihe und eignet sich somit ideal für Flugreisen. Mit einer Kapazität von 99 Wh ist sie leistungsstark, darf aber dennoch in der Regel ohne Genehmigung im Handgepäck mit an Bord genommen werden. Obwohl sie bequem in eine Handfläche passt und nicht einmal ein Kilo wiegt, kann die Jackery Explorer 100 Plus dank dem 100W Dual PD-Ausgang und dem USB-Ausgang gleichzeitig bis zu 3 Geräte aufladen.
Sie lässt sich bequem per Steckdose, Auto oder sogar über passende Solarmodule aufladen und ist dabei in 2 bis 4 Stunden vollständig geladen. Die Jackery Explorer 100 Plus verfügt über einen robusten und langlebigen LFP (LiFePO4)-Akku, ergänzt durch ein selbst entwickeltes BMS (Batteriemanagementsystem), das eine zusätzliche Schutzschicht bietet. Selbst nach 2000 Ladezyklen bleibt der Batteriestand bei 80%, was eine Lebensdauer von 8 Jahren gewährleistet, selbst bei täglichem Laden.
Zudem ist die Jackery Explorer 100 Plus robust und stoß- sowie feuerfest, was sie zum idealen Begleiter für Outdoor-Abenteuer macht. Sie können sie also beruhigt im Rucksack lassen, auch wenn es einmal turbulenter werden sollte. Die Gewährleistung von zwei Jahren rundet das Sicherheitsgefühl zusätzlich ab.
Die folgende Tabelle zeigt, wie lang verschiedene Geräte mit der Jackery Explorer 100 Plus betrieben werden können:
Gerät |
Betriebszeit |
MacBook Air 2020 16' (90 W) |
6 Std. |
Nintendo Switch (18 W) |
4,7 Std. |
Apple iWatch (5 W) |
99 Std. |
Apple AirPods Pro (2 W) |
99 Ladungen |
iPad Pro 2022 (35 W) |
2,2 Ladungen |
iPhone 14 (20 W) |
6,2 Ladungen |
Samsung Galaxy Tab X200 (13 W) |
2,8 Ladungen |
FAQs
F: Darf ich meine Powerbank im Aufgabegepäck transportieren?
A: Nein, Powerbanks dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Im Aufgabegepäck sind sie aus Sicherheitsgründen verboten.
F: Gibt es eine maximale Größe oder Kapazität für Powerbanks im Flugzeug?
A: Ja, maximal 100 Wh dürfen ohne Genehmigung mitgeführt werden. Bis 160 Wh nur mit Zustimmung der Airline. Über 160 Wh sind nicht erlaubt.
F: Muss ich meine Powerbank bei der Sicherheitskontrolle separat vorzeigen?
A: Nicht zwingend, es ist aber empfehlenswert. So kann das Sicherheitspersonal sie bei Bedarf schnell prüfen.
F: Darf ich meine Powerbank während des Fluges benutzen, um Geräte zu laden?
A: Ja, das ist meist erlaubt. Beachten Sie aber die Hinweise der Crew wie beispielsweise kein Laden bei Start und Landung.
F: Was passiert, wenn meine Powerbank nicht den Vorschriften entspricht?
A: Sie wird möglicherweise beschlagnahmt oder entsorgt. In manchen Fällen kann die Mitnahme verweigert werden.
Fazit
Wie Sie sehen, gibt es bei der Mitnahme einer Powerbank in einem Flugzeug einiges zu beachten. Die Regelungen sind aber nicht so kompliziert, wie sie auf den ersten Blick wirken. Die Fluggesellschaften sind sich in den wichtigsten Punkten einig: Powerbanks mit einer Kapazität von bis zu 100 Wh dürfen problemlos im Handgepäck mitgeführt werden, darüber hinaus benötigen Sie eine Genehmigung. Powerbanks über 160 Wh sind grundsätzlich verboten, genauso wie eine Mitnahme im Aufgabegepäck.
Bei manchen Fluggesellschaften gibt es zusätzliche Anforderungen an dem maximalen Lithium-Gehalt oder die Absicherung gegen Kurzschlüsse. Auf der sicheren Seite sind Sie in jedem Fall mit der Jackery Explorer 100 Plus. Diese kompakte, aber dennoch leistungsstarke Powerbank wurde speziell für die Mitnahme im Flugzeug konzipiert und entspricht deshalb den gültigen Vorschriften. Dennoch ist es wichtig, sich vor der Reise über die Bestimmungen der Fluggesellschaft zu informieren und Fragen abzuklären. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihre Powerbank problemlos mit Ihnen reisen darf.