Im Jahr 2024 besaßen knapp 2 Millionen Deutsche ein Wohnmobil – rund 1,6 Millionen planen zusätzlich, sich ein Wohnmobil zuzulegen. Es fällt auf, dass das Interesse an Reisen mit einem Wohnmobil in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat: Die Anzahl der Wohnmobile in Deutschland hat sich seit 2017 verdoppelt.
In Anbetracht dieser Entwicklungen ist es essenziell, sich mit den Regularien rund um den Besitz eines Wohnmobils und das Verhalten mit diesem auszukennen. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland einige Einschränkungen – vor allem in Bezug auf die Parksituation. Diese möchten wir Ihnen in diesem Artikel erläutern. Außerdem geben wir Ihnen weitere wertvolle Tipps – beispielsweise rund um die Nutzung tragbarer Powerstations von Jackery in Ihrem Wohnmobil.
Überblick: Die wichtigsten Punkte: |
● Im öffentlichen Raum darf ein Wohnmobil so lange wie ein Pkw stehen, also zeitlich unbegrenzt, wenn kein Schild das Parken einschränkt und das Fahrzeug zugelassen und fahrtüchtig ist. ● Das Übernachten im Fahrzeug ist dort jedoch nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt. ● Suchen Sie zum Übernachten und zum Camping dafür ausgewiesene Camping- und Wohnmobilstellplätze auf. ● Nutzen Sie zur optimalen Stromversorgung im Wohnmobil die Powerstations von Jackery – im Ideallfall ergänzt mit praktischen Solarpaneelen. |
Wo dürfen Sie Ihr Wohnmobil parken?
In Deutschland gibt es klare Vorgaben, wo Sie mit einem Wohnmobil für wie lange parken dürfen. Die wichtigsten Zonen und die dazugehörigen Bestimmungen haben wir für Sie zusammengefasst:
1. Öffentliche Straßen und Parkplätze: Sie dürfen Ihr Wohnmobil auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abstellen, wenn keine Verbotsschilder vorhanden sind und das Fahrzeug vollständig in die Parkmarkierungen passt. Hier ist das Übernachten in der Regel für eine Nacht erlaubt, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen, jedoch nicht zum Campen. Wichtig ist: Das Fahrzeug darf den Verkehr nicht behindern.
2. Spezielle Wohnmobilstellplätze: Diese Plätze sind speziell für Wohnmobile vorgesehen und bieten oft Basisinfrastruktur wie Strom, Wasser oder Entsorgung. Hier können Sie oft mehrere Tage stehen, je nach Regelung vor Ort. Achten Sie dabei aber in jedem Fall auf Hinweisschilder und Nutzungsbedingungen.
3. Campingplätze: Für längere Aufenthalte oder wenn Sie Campingzubehör wie beispielsweise Markise, Tische oder einen Grill nutzen wollen, müssen Sie auf einen offiziellen Campingplatz fahren. Diese Campingplätze bieten außerdem eine vollständige Versorgung und sind für längere Urlaubsaufenthalte gedacht.
4. Privatgrundstücke: Auf einem privaten Grundstück dürfen Sie nur mit Erlaubnis des Eigentümers parken oder übernachten. Auf Ihrem eigenen Grundstück dürfen Sie selbstverständlich uneingeschränkt stehen.
Im Umgang mit einem Wohnmobil in Deutschland gibt es außerdem einige Grundregeln, die Sie in jedem Fall im Kopf haben sollten:
· Wildcampen verboten: Freies Campen in der Natur (z. B. im Wald, auf Feldern oder in Naturschutzgebieten) ist in Deutschland verboten.
· Umweltzonen: In vielen Städten gibt es Umweltzonen. Ihr Wohnmobil benötigt hier eine gültige Feinstaubplakette.
· Lärm- und Abfallvermeidung: Vermeiden Sie Lärmbelästigung und entsorgen Sie Müll und Abwasser umweltgerecht.
· Größen- und Gewichtsbeschränkungen: Beachten Sie Verkehrszeichen, die Wohnmobile über 3,5 t oder bestimmte andere Maße ausschließen.
Wie lange darf ein Wohnmobil auf öffentlichen Parkplätzen stehen?
Ein Wohnmobil darf auf einem öffentlichen Parkplatz grundsätzlich unbegrenzt stehen, solange keine zeitliche Beschränkung durch Verkehrszeichen vorgegeben ist und das Fahrzeug zugelassen, verkehrssicher und betriebsbereit ist.
Das große Aber: Das Übernachten im Wohnmobil auf öffentlichen Flächen ist nur für eine Nacht erlaubt – und auch nur dann, wenn es dem Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit dient, also beispielsweise bei Müdigkeit auf der Durchreise. Camping ist auf öffentlichen Parkplätzen grundsätzlich nicht erlaubt.
Damit ein Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz stehen darf, müssen einige verkehrsrechtliche Grundlagen nach der Straßenverkehrsordnung erfüllt sein. Dazu gehören:
· Das Fahrzeug darf den Verkehr nicht behindern (z. B. durch Überragen der Parkmarkierungen).
· Es darf nicht in engen Kurven, Feuerwehrzufahrten, auf Gehwegen oder in Halteverboten abgestellt werden.
· Achten Sie auf Verkehrsschilder mit Zeitbegrenzungen (z. B. „2 Std. mit Parkscheibe“).
Außerdem gelten folgende Regelungen:
· Keine Möblierung außerhalb des Fahrzeugs auf öffentlichen Flächen.
· Keine Dauerbelegung von Parkplätzen, auch wenn es erlaubt wäre – sonst kann ein Bußgeld drohen.
· Sie sollten immer gültige Zulassung und Versicherung nachweisen können.
· In einigen Städten gibt es Wohnmobilverbote durch Zusatzschilder („ausgenommen Wohnmobile“ oder „keine Fahrzeuge über 3,5 t“).

Darf man sein Wohnmobil im Wohngebiet parken?
Gemäß § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken (nicht Campen oder Übernachten!) eines Wohnmobils auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen zeitlich unbegrenzt erlaubt, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
· Das Fahrzeug besitzt eine gültige TÜV-Plakette und ist ordentlich zugelassen (mit Kennzeichen).
· Das zulässige Gesamtgewicht beträgt weniger als 7,5 Tonnen.
Für Wohnmobile mit einem Gewicht über 7,5 Tonnen gelten zusätzliche Einschränkungen: In reinen und allgemeinen Wohngebieten ist das Parken zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um einen ausgewiesenen Wohnmobilstellplatz.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften sollte im öffentlichen Raum – besonders in Wohngebieten – ein rücksichtsvoller Umgang mit den Mitmenschen gepflegt werden. Dazu gehören auch einige Verhaltensregeln in Bezug auf das Abstellen eines Wohnmobils. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken, wenn Sie sich an folgende Empfehlungen halten:
· Blockieren Sie nicht zwei PKW-Parkplätze, insbesondere wenn ohnehin Parkplatzmangel herrscht.
· Das dauerhafte Abstellen vor Wohnhäusern kann zu Ärger mit Anwohnern führen.
· Gullideckel und Zufahrten sollten nicht blockiert werden.
· In der Nähe von Schulen oder Kindergärten ist besonders auf freie Sicht und Sicherheit zu achten.
· Verkehrsschilder dürfen keinesfalls verdeckt werden – sie müssen für alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar bleiben.
Wohnmobil in gekennzeichneten Flächen parken
Sie dürfen Ihr Wohnmobil in ausgewiesenen Bereichen parken, sofern keine Verkehrsschilder dies verbieten. Dazu zählen öffentliche Parkplätze am Straßenrand (z. B. mit dem Verkehrszeichen 314) oder spezielle Stellflächen für Wohnmobile, die durch Zusatzzeichen wie 1010-67 oder 365-67 gekennzeichnet sind.
Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 7,5 Tonnen gelten grundsätzlich dieselben Parkregeln wie für Pkw: Sie dürfen zeitlich unbegrenzt stehen, sofern keine zeitliche Beschränkung durch Schilder vorgegeben ist. Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen dürfen hingegen in reinen oder allgemeinen Wohngebieten sowie in Kur- oder Klinikzonen nur zwischen 6 und 22 Uhr parken – nachts, sonn- und feiertags ist das dort in der Regel verboten.
Ausnahmen gelten nur auf speziell ausgewiesenen Wohnmobil-Stellplätzen. Wichtig ist außerdem, dass Sie keine Verkehrszeichen verdecken oder Einfahrten blockieren und Rücksicht auf Anwohner nehmen. Sonst drohen Bußgelder.
Achtung: In diesen Fällen muss ein Wohnmobil angemeldet werden
In Deutschland müssen Sie Ihr Wohnmobil für das öffentliche Parken grundsätzlich dann anmelden bzw. zulassen, wenn es…
… Eine gültige Zulassung benötigt – etwa mit Saisonkennzeichen oder normalem Dauerkennzeichen – um im öffentlichen Verkehrsraum stehen zu dürfen. Das Parken abgemeldeter Wohnmobile ist im öffentlichen Raum nicht erlaubt – es sei denn, es handelt sich um Privatgrund.
… ein Gewicht über 7,5 t hat – dann gelten laut § 12 Abs. 3 StVO strengere Parkverbote in Wohngebieten: zwischen 22–6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parken nur auf ausgewiesenen Stellplätzen erlaubt.
… Saisonkennzeichen führt – dann ist das Parken nur im zulässigen Zeitraum des Kennzeichens erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums ist es im öffentlichen Raum verboten, auch wenn es nur geparkt wird.
Der Anmeldeprozess gestaltet sich wie folgt:
Schritt 1: Zulassung beantragen
Beim Straßenverkehrsamt benötigen Sie: Fahrzeugpapiere (COC-Papiere), HU-Bescheinigung (TÜV), Nachweis der Versicherung (eVB-Nummer), Personalausweis und ggf. SEPA-Mandat.
Schritt 2: Kennzeichen erhalten
Sie können ein dauerhaftes Kennzeichen oder ein Saisonkennzeichen wählen – je nach Ihrem Nutzungsziel und Parkabsichten.
Schritt 3: Zulassungsbescheinigung Teil I & II
Darf das Fahrzeug öffentlich geparkt werden, erhalten Sie die benötigten Dokumente (Fahrzeugschein und -brief).
Schritt 4: Gewicht beachten
Liegt das Fahrzeug unter 7,5 t, greifen die regulären Parkregeln. Bei über 7,5 t müssen Sie denen in § 12 Abs. 3 StVO folgen: insbesondere zu Parkzeiten und -orten in Wohngebieten.
Schritt 5: Saisonkennzeichen beachten
Parken außerhalb des festgelegten Zeitfensters ist nicht gestattet

Darf ich in meinem geparkten Wohnmobil übernachten?
Ob Sie in Ihrem geparkten Wohnmobil übernachten dürfen, hängt maßgeblich davon ab, wo Sie es abgestellt haben.
In öffentlichen Verkehrsbereichen (z. B. auf Straßen oder öffentlichen Parkplätzen) ist das Übernachten für maximal eine Nacht erlaubt, wenn es der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient – zum Beispiel, wenn Sie zu müde zum Weiterfahren sind. Dabei ist kein Campingverhalten erlaubt: Also keine ausgefahrene Markise, kein Grill, keine Stühle draußen.
Ein längerer Aufenthalt mit Übernachtung ist im öffentlichen Raum nicht gestattet und kann als unerlaubtes Campen geahndet werden.
Auf Campingplätzen oder ausgewiesenen Wohnmobilstellplätzen ist das Übernachten hingegen ausdrücklich erlaubt – dort können Sie auch mehrere Tage bleiben und Ihre Campingausrüstung nutzen.
Bußgeldtabelle: So viel kostet unerlaubtes Parken eines Wohnmobils
Wenn Sie Ihr Wohnmobil in Deutschland in unerlaubter Weise abstellen und dabei erwischt werden, müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. In den folgenden Tabellen finden Sie eine Übersicht über die gängigen, aktuellen Bußgelder.
Verstoß |
Bußgeld |
Parken mit einem Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz |
10 € |
… mit Behinderung |
15 € |
… länger als drei Stunden |
20 € |
… länger als drei Stunden mit Behinderung |
30 € |
Parken mit einem Wohnmobil auf dem Gehweg, obwohl der Camper mehr als 2,8 Tonnen wiegt |
15 € |
… mit Behinderung |
25 € |
… länger als eine Stunde |
25 € |
… länger als eine Stunde mit Behinderung |
30 € |
Parken mit einem Wohnmobil über 7,5 Tonnen im Wohngebiet, obwohl das zu dieser Zeit verboten war |
30 € |
Verstoß |
Bußgeld (€) |
Zulässige Höchstparkdauer überschritten |
20 € |
… mehr als 30 Minuten |
25 € |
… mehr als 1 Stunde |
30 € |
… mehr als 2 Stunden |
35 € |
… mehr als 3 Stunden |
40 € |
Was bedeuten die verschiedenen Verkehrszeichen fürs Parken?
Die Vielfalt der deutschen Verkehrszeichen kann verwirrend sein. Um Bußgeldern aus dem Weg zu gehen, sollte dennoch jeder die Bedeutung dieser Schilder kennen:
Schild |
Bedeutung |
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· VZ 314: „Parken“ · markiert einen Bereich, in dem Parken erlaubt ist · dient auch als Wegweiser zu den Parkplätzen |
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· VZ 315: „Parken auf Gehwegen“ · Längsparken ist auf dem Gehweg erlaubt |
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· VZ 365-67: „Wohnmobilplatz“ · Markiert Wohnmobilstellplätze · soll Wohnmobilfahrern die Suche nach einem geeigneten Stellplatz erleichtern |
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· VZ 365-68: „Wohnmobil- und Wohnwagenplatz“ · weist auf einen speziell für Wohnmobile und Wohnwagen ausgewiesenen Platz hin · dient zur Orientierung |
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· VZ 1010-50: „Mehrspurige Fahrzeuge“ |
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· VZ 1010-58: „Pkw“ · Ergänzendes Zusatzschild · Das Schild, auf das Bezug genommen wird, gilt nur für PWK |
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· VZ 1010-67: „Wohnmobile“ · Ergänzendes Zusatzschild · so gekennzeichnete Parkplätze sind ausschließlich für Reisemobile vorgesehen |
Tragbare Powerstations von Jackery: Der ideale Begleiter im Wohnmobil
Der amerikanische Hersteller Jackery ist besonders für seine Vielfalt an Solar- und Akkulösungen bekannt. Besonders hervorzuheben sind dabei die tragbaren Powerstations von Jackery, die nicht nur als mobiler Akku dienen, sondern in Kombination mir Solarmodulen auch zu einem Solargenerator für unterwegs werden – perfekt für das Reisen mit dem Wohnmobil.
Ist Ihr Wohnmobil mit einer Powerstation und passenden Solarpaneelen ausgestattet, haben Sie Ihre unabhängige Stromversorgung immer dabei. An einem sonnigen Standort müssen Sie nur noch die Module aufbauen und an die Powerstation anschließen, schon haben Sie eine ganz eigene Stromversorgung die sicherstellt, dass Ihre wichtigen Geräte stets betriebsbereit sind.
Die Powerstation von Jackery kommt in vielen Größen und Formen. Für längere Campingausflüge eignen sich besonders die beiden leistungsstarken Modelle Explorer 1000 Plus und Explorer 2000 Plus.
Die Explorer 1000 Plus ist mit einem bemerkenswerten 1264Wh langlebigen LiFePO4 Akku und einem 2000 W Wechselrichter mit voller Leistung ausgestattet, der ausreichend Energie für fast alle notwendigen Geräte anbietet. Besonders praktisch ist die Möglichkeit, die Kapazität der Explorer 1000 Plus auf 5 kWh zu erweitern, da Sie bis zu 3 zusätzliche Akkus hinzufügen können.
Die Explorer 2000 Plus bietet auf Anhieb eine Kapazität von 2kWh, die Sie ebenfalls auf bis zu 12kWh erweitern können. Mit dieser großen Kapazität ist die Explorer 2000 Plus ideal für das netzunabhängige Leben und die Stromversorgung bei längeren Stromausfällen geeignet.
Die folgende Tabelle zeigt, wie lange Sie die wichtigsten Campinggeräte mit den beiden Modellen jeweils betreiben können.
Gerät |
Jackery Explorer 1000 Plus |
Jackery Explorer 2000 Plus |
Kühlschrank (300W) |
3,3 Std. |
5,3 Std. |
Heizung (2.000W) |
0,5 Std. |
0,8 Std. |
Wasserkocher (1.600W) |
0,6 Std. |
1 Std. |
Kaffeemaschine (550W) |
1,8 Std. |
2,9 Std. |
Mikrowelle (1.160) |
0,9 Std. |
1,4 Std. |
Campinglampe (10W) |
37 Std. |
59,8 Std. |
Bluetooth-Lautsprecher (30W) |
21,6 Std. |
34,9 Std. |
FAQs
1) Wie lange darf ein Wohnmobil im öffentlichen Parkraum stehen?
So lange wie ein Pkw, also zeitlich unbegrenzt, wenn kein Schild das Parken einschränkt und das Fahrzeug zugelassen und fahrtüchtig ist.
2) Ist es erlaubt, Wohnmobile auf öffentlichen Parkplätzen zu parken?
Ja, sofern keine Verbotsschilder oder Einschränkungen (z. B. Gewichtsbeschränkung) bestehen.
3) Wie lange darf man mit einem Wohnmobil auf einem Rastplatz parken?
In der Regel maximal 24 Stunden, zur Ruhe und Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.
4) Wann gilt ein Wohnwagen als umgeparkt?
Wenn er mindestens einmal den Standort gewechselt hat – also nicht nur wenige Meter, sondern nachweislich bewegt wurde.
5) Wie lange dürfen Anhänger auf öffentlichen Parkplätzen stehen?
Maximal 2 Wochen, wenn sie nicht an ein Zugfahrzeug angekoppelt sind (§ 12 Abs. 3b StVO).
Fazit
Wer einen schönen und entspannten Urlaub im Wohnmobil verbringen möchte, sollte Bußgeldern aus dem Weg gehen. Immer wieder stellt sich dabei auch die Frage: Wie lange darf ein Wohnmobil auf öffentlichen Parkplätzen stehen? Grundsätzlich gilt: So lange wie ein Pkw, also zeitlich unbegrenzt, wenn kein Schild das Parken einschränkt und das Fahrzeug zugelassen und fahrtüchtig ist. Dennoch ist es wichtig, die in Deutschland zusätzlich gültigen Bestimmungen und Vorschriften zu kennen.
Wer diese Regeln im Kopf hat und sich auch ansonsten rücksichtsvoll verhält, sollte mit seinem Wohnmobil in Deutschland sicher unterwegs sein. Wer auch ansonsten auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sein Wohnmobil mit einer Powerstation von Jackery ausstatten: So sind Sie unterwegs jederzeit zuverlässig mit Strom versorgt – ganz egal, wo Sie stehen.