Die Einspeisevergütung spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, wie mit Solarenergie umgegangen wird – doch steht sie 2025 tatsächlich vor dem Aus? In diesem Artikel erklären wir, welche Änderungen geplant sind und wie sich diese auf Haushalte, Stromkosten und den Ausbau erneuerbarer Energien auswirken könnten. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise und wachsender Unsicherheit wird die Frage nach alternativen Lösungen immer drängender.
Eine innovative Antwort darauf bietet das neue Balkonkraftwerk von Jackery: das Jackery HomePower 2000 Ultra. Es bietet Ihnen eine tragbare Notstromversorgung für zuhause, die sich bequem mit Solarpanels aufladen lässt – ideal, um Stromkosten zu senken und unabhängiger vom Netz zu werden. Wie die Zukunft der Einspeisevergütung für PV-Anlagen ab 2025 aussieht und welche Rolle Geräte wie das Jackery HomePower 2000 Ultra dabei spielen können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Übersicht: Die wichtigsten Punkte: |
· Die Einspeisevergütung wird 2025 nicht abgeschafft, sondern bleibt als zentrales Förderinstrument erhalten – allerdings mit halbjährlich sinkenden Sätzen und neuen Regelungen wie Smart-Meter-Pflicht und Einspeisebegrenzung bei negativen Börsenpreisen. · Die Einspeisevergütung bietet weiterhin Planungssicherheit, da für neue Anlagen der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Satz für 20 Jahre festgeschrieben ist – trotz eines langfristigen Abwärtstrends der Fördersätze. · Durch politische Förderung, steuerliche Vorteile (u. a. Mehrwertsteuerbefreiung bis Ende 2025) und flexible Nutzung steigt der Nutzen von PV-Anlagen mit Batteriespeicher deutlich. · Geräte wie das Jackery HomePower 2000 Ultra ermöglichen es, Solarstrom effizient zu speichern und später zu nutzen – eine ideale Ergänzung zur Einspeisung, um Stromkosten zu senken und unabhängiger vom Netz zu werden. |
1. Einspeisevergütung – was ist das?
Die Einspeisevergütung ist ein staatlich geregelter Mechanismus, der den Ausbau erneuerbarer Energien fördern soll. Sie garantiert Betreibern von Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung für den Strom, den sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. So erhalten sie über einen festgelegten Zeitraum – in der Regel für 20 Jahre – einen festen Preis für jede eingespeiste Kilowattstunde. Diese Vergütung soll den Umstieg auf Solarenergie für Privathaushalte und Unternehmen attraktiver machen.
Es gibt zwei Arten der Einspeisevergütung: die Volleinspeisung und die Überschusseinspeisung.
· Volleinspeisung: Hierbei wird der gesamte erzeugte Solarstrom ins Netz eingespeist. Der Betreiber nutzt keinen eigenen Strom, erhält aber die volle Einspeisevergütung.
Ø Vorteile: hohe Planungssicherheit und garantierte Einnahmen.
Ø Nachteile: Keine direkte Ersparnis bei der eigenen Stromrechnung.
· Überschusseinspeisung: Sie hingegen ermöglicht es, den selbst erzeugten Strom zuerst selbst zu verbrauchen. Nur der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet.
Ø Vorteile: Einsparung bei den Stromkosten und mehr Eigenverbrauch.
Ø Nachteile: geringere Vergütung, da weniger eingespeist wird.
Beide Modelle haben ihre Berechtigung – welches sich besser eignet, hängt von den individuellen Bedürfnissen und dem Verbrauchsverhalten ab. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Stromkosten bei einer Anlage mit Batteriespeicher im Vergleich zu einer Anlage ohne.
|
Anlage ohne Speicher |
|
Eigenverbrauchsanteil |
15 % |
35 % |
Autarkiegrad |
38 % |
81 % |
Nutzbarer Solarstrom |
1.500 kWh |
3.500 kWh |
Netzeinspeisung |
8.500 kWh |
6.500 kWh |
Reststrombedarf |
2.500 kWh |
500 kWh |
Stromkosten |
975 € |
195 € |
Einspeisevergütung |
680 € |
520 € |
Verbleibende Stromkosten |
295 € |
-325 € |
2. Wird die Einspeisevergütung 2025 abgeschafft?
Nein – derzeit gibt es keine konkreten Pläne der Bundesregierung, die Einspeisevergütung für PV-Anlagen 2025 komplett abzuschaffen. Im Bereich der Solarenergie gibt es für Privathaushalte und Unternehmen dennoch immer wieder Neuerungen. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst:

1. Weiterführung mit Anpassungen
Die EEG-Einspeisevergütung bleibt bestehen – wenn auch moderat sinkend. Seit Februar 2024 reduziert sich der Fördersatz alle sechs Monate um etwa 1 %. Für neue PV-Anlagen bis 10 kWp liegt der Satz im ersten Halbjahr 2025 bei etwa 7,94 ct/kWh.
2. Solarspitzengesetz sorgt für Reformen
Mit dem „Solarspitzengesetz“ (ab März 2025) entfallen Vergütungen, wenn der Strombörsenpreis negativ wird. Zudem werden SmartMeter Pflicht und wirkleistungsbegrenzte Einspeisung eingeführt, wenn keine intelligente Steuerung vorhanden ist. Diese Regelungen sollen Netzüberlastung an sonnigen Tagen verhindern.
3. Netzdienliche Direktvermarktung statt EEG
Das Ziel ist eine Förderung netzdienlicher Direktvermarktung statt fester EEG-Vergütung. Im Koalitionsvertrag der AmpelNachfolge-Regierung ist vorgesehen, «Solarenergie in Verbindung mit Stromspeichern systemdienlich zu fördern», was auf eine schrittweise Umstellung hinweist – aber keine sofortige Abschaffung.
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen wird 2025 also nicht ersatzlos gestrichen, sondern reformiert – mit Blick auf Flexibilität, Netzstabilität und die Förderung von Energiemanagement. Warum es sich dennoch lohnen kann, von einer Einspeisung auf eine Speicherung des Stroms umzusteigen, erklärt die folgende Tabelle:
Tageszeit |
Einspeisung |
Lösung |
Mittags |
Es wird oft zu viel Strom ins Netz eingespeist. |
Für Privathaushalte lohnt sich eine Speicherung des überschüssigen Stroms meist mehr. |
Abends/Nachts |
Es wird eher wenig Strom ins Netz eingespeist. |
Abends oder nachts können Privathaushalte den gespeicherten Strom nutzen. So werden sie langfristig unabhängiger und sparen Geld. |
4. Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025?
Seit Februar 2024 wird die Einspeisevergütung alle sechs Monate um 1 % reduziert – einmal im Februar und einmal im August jeden Jahres. Während die Einspeisevergütung für eine Anlage bis 10 kWp bei Volleinspeisung im zweiten Halbjahr 2024 also noch bei 12,73 Cent/kWh lag, ist sie für das erste Halbjahr 2025 auf 12,6 Cent/kWh gesunken. Auch bei größeren Anlagen von bis zu 40 kWp sind leichte Senkungen der Vergütung zu verzeichnen.
Bei der Senkung der Einspeisevergütung ist zu beachten, dass für neue PV-Anlagen der Satz zur Zeit der Inbetriebnahme für 20 Jahre gilt, selbst wenn sich die Sätze später ändern. 2025 setzt sich der Abwärtstrend der Fördersätze zwar weiter fort – jedoch auf hohem Niveau und mit langfristiger Planungssicherheit. Die folgenden Tabellen bieten eine Übersicht über die Höhe der aktuellen Einspeisevergütung.
A. Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung
Leistung der PV-Anlage |
Höhe der Einspeisevergütung |
bis 10 kWp |
7,94 Cent/kWh |
bis 40 kWp |
6,88 Cent/kWh |
bis 100 kWp |
5,62 Cent/kWh |
über 100 kWp |
- |
B. Einspeisevergütung bei Volleinspeisung
Leistung der PV-Anlage |
Höhe der Einspeisevergütung |
bis 10 kWp |
12,60 Cent/kWh |
bis 40 kWp |
10,56 Cent/kWh |
bis 100 kWp |
10,56 Cent/kWh |
über 100 kWp |
- |
C. Entwicklung der Einspeisevergütung 2025/2026
|
ab August 2025 |
ab Februar 2026 |
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Leistung der PV-Anlage |
Teileinspeisung |
Volleinspeisung |
Teileinspeisung |
Volleinspeisung |
bis 10 kWp |
7,87 Cent/kWh |
12,48 Cent/kWh |
7,08 Cent/kWh |
11,23 Cent/kWh |
bis 40 kWp |
6,81 Cent/kWh |
10,46 Cent/kWh |
6,13 Cent/kWh |
9,41 Cent/kWh |
bis 100 kWp |
5,56 Cent/kWh |
10,46 Cent/kWh |
5,00 Cent/kWh |
9,41 Cent/kWh |
5. Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?
Die EEG-Einspeisevergütung hat sich in den letzten 25 Jahren deutlich reduziert – von sehr hohen Anreizen zu effizientem Anpassungstool für den PV-Ausbau. Die jüngste Entwicklung zeigt einen langfristigen Rückgang: Anlagebetreiber erhalten 2025 stabile, aber vergleichsweise moderate Vergütungssätze über die nächsten 20 Jahre, was Investitionssicherheit mit Marktnähe vereint.
Hier ist ein Überblick zu den wichtigsten Entwicklungen der Einspeisevergütung von 2000 bis 2025:
· 2000: Mit dem EEG eingeführt: Startet mit einer Vergütung von ca. 50,6 ct/kWh für PV-Anlagen ab April 2000, gefolgt von jährlichen Degressionen von 5 %.
· 2004: Peak-Vergütung für kleine Dachanlagen (bis 10 kWp) erreichte ca. 57,4 ct/kWh – eines der Höchstniveaus in der EEG-Geschichte.
· 2010: Aufgrund fallender Modulkosten und EEG-Kürzungen sank die Vergütung auf etwa 39,14 ct/kWh.
· 2022: Degression führt zu einem historischen Tiefstand: Juli 2022 verzeichnet mit nur 6,24 ct/kWh.
· 2023: Einführung eines halbjährlichen Degressionsmechanismus (Februar & August, –1 %) für neue Anlagen.
· 2024: Weiteres Sinken: Mitte 2024 lagen Vergütungssätze für Dachanlagen bis 10 kWp bei etwa 8,03 ct/kWh.
· 2025: Im Februar 2025 erneut –1 %-Degression: Vergütung für kleine Anlagen (bis 10 kWp) liegt nun bei 7,94 ct/kWh.
So sieht die Entwicklung in einer graphischen Darstellung aus:

6. So berechnen Sie die Einspeisevergütung
Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 10 kWp wird die Vergütung anteilig nach den jeweiligen Leistungsstufen berechnet. Dabei gilt: Die ersten 10 kWp werden mit dem höchsten Vergütungssatz vergütet, während für die darüberhinausgehenden Leistungsbereiche gestaffelt niedrigere Sätze zur Anwendung kommen.
Im Folgenden finden Sie die Rechenformeln, mit denen Sie die durchschnittliche Einspeisevergütung für größere Anlagen einfach ermitteln können:
Überschusseinspeisung
Formel:
[10 kWp] ÷ [Anlagengröße] × [Einspeisevergütung bis 10 kWp]
+ [Leistungsanteil über 10 kWp bis 40 kWp] ÷ [Anlagengröße] × [Einspeisevergütung bis 40 kWp]
+ [Leistungsanteil über 40 kWp bis 100 kWp] ÷ [Anlagengröße] × [Einspeisevergütung bis 100 kWp]
= Durchschnittliche Einspeisevergütung
Beispiel für eine Anlage mit 15 kWp im Februar 2025:
[10 kWp] ÷ [15 kWp] × [7,94 Cent/kWh]
+ [5 kWp] ÷ [15 kWp] × [6,88 Cent/kWh]
= 7,59 Cent/kWh durchschnittliche Einspeisevergütung
Volleinspeisung
Formel:
[10 kWp] ÷ [Anlagengröße] × [Einspeisevergütung bis 10 kWp]
+ [Leistungsanteil über 10 kWp bis 100 kWp] ÷ [Anlagengröße] × [Einspeisevergütung bis 100 kWp]
= Durchschnittliche Einspeisevergütung
Beispiel für eine Anlage mit 90 kWp im Februar 2025:
[10 kWp] ÷ [90 kWp] × [12,60 Cent/kWh]
+ [80 kWp] ÷ [90 kWp] × [10,56 Cent/kWh]
= 10,79 Cent/kWh durchschnittliche Einspeisevergütung
7. Einspeisevergütung und EEG-Umlagen 2025
Im Jahr 2025 hat sich die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland weiterentwickelt. Die EEG-Umlage, die bis Mitte 2022 von allen Stromverbrauchern über den Strompreis getragen wurde, wurde vollständig abgeschafft. Seither finanziert der Bund die Differenz zwischen den Marktpreisen und der Einspeisevergütung aus dem Bundeshaushalt. Die Einspeisevergütung selbst bleibt bestehen: Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten weiterhin über einen Zeitraum von 20 Jahren eine feste Vergütung pro eingespeiste Kilowattstunde. Allerdings wird diese Vergütung seit 2023 zweimal jährlich – im Februar und August – um etwa ein Prozent gesenkt, um die Förderkosten langfristig zu stabilisieren.
Ein zentrales politisches Ziel für 2025 ist zudem die Förderung von Speicherlösungen. Hintergrund ist, dass zur Mittagszeit häufig ein Überschuss an Solarstrom entsteht, der das Stromnetz belasten kann. Durch die Integration von Batteriespeichern soll der Eigenverbrauch gestärkt und die Einspeisung zeitlich entzerrt werden. Speicher ermöglichen es, Strom dann zu nutzen oder einzuspeisen, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Die Bundesregierung unterstützt daher vermehrt dezentrale Speicherlösungen sowie intelligente Energiemanagementsysteme, die den Eigenverbrauch optimieren und netzdienlich arbeiten.
Ein zusätzlicher Anreiz besteht in der Mehrwertsteuerbefreiung auf Solaranlagen, die noch bis Ende 2025 gilt. Für Privatpersonen entfällt beim Kauf und der Installation kleiner PV-Anlagen (bis 30 kWp) somit die 19 % Umsatzsteuer – eine erhebliche Ersparnis, die die Investition noch attraktiver macht.
Insgesamt zeigt sich 2025 ein klarer Wandel: weg von reiner Einspeisung – hin zu einem flexibleren, dezentraleren Energiesystem mit smarter Speicherintegration und steuerlicher Entlastung für Solarinteressierte. Wenn auch Sie sich für Solarlösungen mit Speichern interessieren, sind Sie bei Jackery genau richtig. Das neue Jackery HomePower 2000 Ultra ist ein praktisches, mobiles Balkonkraftwerk mit Speicher, dass Sie jederzeit mit Solarstrom versorgt.

8. Das Jackery HomePower 2000 Ultra
Das neue Jackery HomePower 2000 Ultra ist ein praktisches Balkonkraftwerk, dass die Stromversorgung in Ihrem Zuhause jederzeit sicherstellt. Dadurch, dass es tragbar ist, kann es mobil in jedem Raum eingesetzt werden, in dem es gerade gebraucht wird – sei es im Arbeitszimmer für die wichtigsten technischen Geräte oder in der Garage als Unterstützung beim Heimwerken.
Mit dem Jackery HomePower 2000 Ultra erzeugen Sie nicht nur eigene Solarenergie, Sie können diese auch für den späteren Gebrauch speichern. Somit eignet sich das Balkonkraftwerk auch ideal als Notstromversorgung – beispielsweise nachts oder bei einem Stromausfall. Dank des Speichers können Sie außerdem Ihren Eigenverbrauch steigern, weshalb sich diese Investition auch unabhängig von der sinkenden Einspeisevergütung lohnt.
Die Solareingangsleistung von bis zu 2.800 Watt und die Ausgangsleistung von 1.500 Watt sorgen für eine sichere Stromversorgung aller wichtigsten Geräte. So sparen Sie im Alltag Stromkosten und sind in Notfällen versorgt. Dabei lässt sich das Jackery HomePower 2000 Ultra einfach über die dazugehörige Jackery-App steuern, sodass Sie Ihren erzeugten Strom sowie Ihren Verbrauch immer im Blick haben und optimieren können.
Wenn Sie das Jackery HomePower 2000 Ultra mit den ultraleichten und einfach zu installierenden Solarmodulen von Jackery kombinieren, bietet Ihnen das Balkonkraftwerk eine solide Alternative zur klassischen Solaranlage.
9. Ausblick: Lohnt sich die Einspeisevergütung noch?
Obwohl sie immer weiter sinkt, bleibt die Einspeisevergütung unter Umständen auch 2025 attraktiv – dank 20 Jahren garantierter Zahlung und steuerlicher Vorteile. Besonders bei kleinen PV-Anlagen rechnet sich die Kombination aus Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung. Bevor überschüssiger Strom unvergütet ins öffentliche Netz fließt, sollte die Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden.
Auch nach Ablauf der 20 Jahre kann die Anlage weiter genutzt werden, vor allem zur Eigenversorgung in Verbindung mit Speichersystemen wie beim Jackery HomePower 2000 Ultra oder mit den Solargeneratoren von Jackery. Diese tragbaren Stromspeicher lassen sich mit Solarpanels aufladen und bieten eine flexible Backup-Lösung – ideal, um auch langfristig unabhängig und kosteneffizient mit Solarstrom zu leben.
FAQs
1) Wie viel Einspeisevergütung 2025?
Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung ab Februar 2025 etwa 7,94 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,60 ct/kWh (Volleinspeisung).
2) Was ändert sich 2025 bei der Photovoltaik?
Die Einspeisevergütung sinkt leicht, Speicherlösungen werden stärker gefördert, und die Mehrwertsteuerbefreiung bleibt bestehen.
3) Wie lange gilt die Einspeisevergütung noch?
Einmal festgelegt, gilt die Vergütung 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme der PV-Anlage.
4) Wie hoch ist die Einspeisevergütung für PV-Anlagen über 10 kWp?
Für 10–40 kWp: ca. 6,88 ct/kWh,
für 40–100 kWp: ca. 5,62 ct/kWh (Teileinspeisung, Stand Feb 2025).
5) Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Sie wird voraussichtlich leicht sinken, da alle 6 Monate eine Degression von etwa 1 % erfolgt.
6) Wird die Einspeisevergütung wieder erhöht?
Eine Erhöhung ist derzeit nicht geplant – die Tendenz bleibt weiterhin leicht sinkend.
Fazit
Die Einspeisevergütung kann für manche Menschen ein wichtiger Anreiz sein, sich eine PV-Anlage installieren zu lassen oder in ein Balkonkraftwerk zu investieren. Aus diesem Grund galt sie lange Zeit als sinnvolles Instrument, um die Energiewende voranzutreiben. In den letzten Jahren ist die Einspeisevergütung aber immer weiter gesunken, sodass viele Verbraucher nun vermehrt auf Eigenverbrauch und Speicherlösungen setzten.
Dennoch kann die Einspeisevergütung eine gute Ergänzung bieten, um sich mit überschüssigem Strom noch etwas dazuzuverdienen. Eine Kombination aus erhöhtem Eigenverbrauch mithilfe einer Speicherlösung wie Jackery und Nutzung der Einspeisevergütung für überschüssigen Strom ist empfehlenswert. So können Sie finanziell das meiste aus Ihrer PV-Anlage rausholen.